Aufhebung der fristlosen Entlassung von Genfer Polizist nicht willkürlich
BGer – Das Genfer Kantonsgericht hat nicht willkürlich entschieden, wenn es die fristlose Entlassung eines Polizisten als unverhältnismässig erachtet und aufgehoben hat. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Stadt Genf ab. Der Polizist hatte als Ausbildner kurze Zeit an einem WhatsApp-Gruppenchat mit Polizeischülern teilgenommen, in dem unangemessene, zum Teil rassistische oder sexuell konnotierte Nachrichten ausgetauscht wurden. (Urteil 8C_336/2019)
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