Steuerverwaltung setzt sich gegen Neymar durch
BGer – Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat in einem Amtshilfeverfahren in Steuersachen, das den brasilianischen Fussballer Neymar betrifft, vor Bundesgericht einen Treffer gelandet. Der Fall geht nun zurück ans Bundesverwaltungsgericht, das eine Verfügung der Steuerverwaltung zur Weiterleitung von Unterlagen an Spanien neu prüfen muss. (Urteil 2C_376/2019)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare