Berufliche Vorsorge im Kontext mit der EU
Anschluss eines Arbeitgebers mit Sitz in der EU an die berufliche Vorsorge der Schweiz
Arbeitgeber mit Sitz in der EU, die Arbeitnehmer in einem EU-Mitgliedstaat oder in der Schweiz beschäftigen, sind vielfach mit komplexen sozialversicherungsrechtlichen Fragen konfrontiert. Eine Teilfrage betrifft die Unterstellung unter die berufliche Vorsorge. Mit dieser Frage müssen sich auch die Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz beschäftigen, wenn sie solche Arbeitgeber anschliessen. Eine spezielle Stellung nimmt dabei die Stiftung Auffangeinrichtung BVG ein, die ausländische Arbeitgeber zwangsweise an die schweizerische berufliche Vorsorge anschliessen muss.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Unterscheidung zwischen Anstellung und Selbstständigkeit
- 1.1. Beitragsstatut nach nationalem Recht
- 1.2. Beitragsstatut nach schweizerischem Recht
- 1.3. Beitragsstatut bei Organ eines Unternehmens
- 2. Geltungsbereich der Koordinationsbestimmungen
- 2.1. Zeitlicher Geltungsbereich
- 2.2. Persönlicher Geltungsbereich
- 3. Bestimmung des nationalen Rechts
- 3.1. Beschäftigung in einem Mitgliedstaat
- 3.2. Beschäftigung in mehreren Mitgliedstaaten
- 3.2.1. Rechtsgrundlage
- 3.2.2. Gewöhnliche Ausübung von mehreren Tätigkeiten
- 3.2.3. Wesentlicher Teil der Beschäftigung
- 3.3. Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit
- 4. Beitragspflicht in der beruflichen Vorsorge
- 4.1. Voraussetzungen der Beitragspflicht
- 4.2. Befreiung von der Beitragspflicht
- 5. Folgen der Beitragspflicht-Verletzung
- 5.1. Arbeitgeber schliesst sich keiner Vorsorgeeinrichtung an
- 5.1.1. Zwangsanschlussverfahren
- 5.1.2. Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- 5.1.3. Postzustellung ins Ausland
- 5.2. Arbeitgeber zahlt die Beiträge nicht
- 5.3. Arbeitnehmer zahlt die Beiträge nicht
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