Der Widerruf von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen
Mit einem besonderen Blick auf die aktuelle Rechtspraxis
Der Widerruf von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen nach Art. 62 und Art. 63 AIG beschäftigt die kantonalen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden täglich. Dieser Beitrag geht den Fragen nach, wann die Rechtspraxis von einem Widerrufsgrund nach Art. 62 und Art. 63 AIG ausgeht und wann der Widerruf der Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung als verhältnismässig bzw. nicht verhältnismässig betrachtet worden ist. Hierzu wird umfassend auf die jüngste Rechtspraxis des Bundesgerichts und ausgewählter kantonaler Gerichtsinstanzen eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Gesetzliche Grundlagen
- 2.1. Widerruf der Aufenthaltsbewilligung
- 2.2. Widerruf der Niederlassungsbewilligung
- 2.3. Verhältnismässigkeit des Widerrufs
- 3. Widerruf von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen
- 3.1. Widerrufsgründe nach Art. 62 AIG
- 3.1.1. Geltendmachung falscher Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen
- 3.1.2. Scheinehe
- 3.1.3. Verurteilung zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe
- 3.1.4. Nichtbeachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- 3.1.4.1. Vorbemerkungen
- 3.1.4.2. Missachtung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Verfügungen
- 3.1.4.3. Mutwillige Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Verpflichtungen
- 3.1.4.4. Öffentliche Billigung oder Werbung für ein Verbrechen gegen den öffentlichen Frieden, Völkermord, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder ein Kriegsverbrechen
- 3.1.5. Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- 3.1.6. Konkrete Bedrohung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz
- 3.1.7. Eine mit der Aufenthaltsbewilligung verbundene Bedingung nicht einhält
- 3.1.7.1. Grundlagen
- 3.1.7.2. Auflösung der Familiengemeinschaft (Art. 50 AIG) im Besonderen
- 3.1.8. Bezug von Sozialhilfe
- 3.1.9. Rechtsmissbräuchliche Erschleichung des Schweizer Bürgerrechts
- 3.1.10. Nichteinhaltung einer Integrationsvereinbarung
- 3.2. 3.2 Widerrufsgründe nach Art. 63 AIG
- 3.2.1. Verweis
- 3.2.2. Schwerwiegender Verstoss gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung bzw. einer entsprechenden Gefährdung
- 3.2.3. Dauerhafter und erheblicher Bezug von Sozialhilfe
- 4. Verhältnismässigkeit
- 4.1. Grundsatz
- 4.2. Abwägung öffentlicher und persönlicher Interessen
- 4.2.1. Vorbemerkungen
- 4.2.2. Berufliche Situation des Ausländers
- 4.2.3. Finanzielle Situation des Ausländers
- 4.2.4. Strafrechtlicher Leumund des Ausländers
- 4.2.5. Alter des Ausländers
- 4.2.6. Aufenthaltsdauer des Ausländers
- 4.2.7. Gesundheitliche Situation des Ausländers
- 4.2.8. Familiäre Situation des Ausländers in der Schweiz
- 4.2.8.1. Vorbemerkungen
- 4.2.8.2. Rechtliche Rahmenbedingungen (Art. 8 EMRK)
- 4.2.8.3. Minderjährige unter elterlicher Sorge bzw. faktischer Obhut des Ausländers
- 4.2.8.4. Kindeswohl
- 4.2.9. Sozialer Bezug
- 4.2.10. Sozialer Bezug zum Heimatland
- 5. Beweisrecht
- 6. Rechtsfolgen
- 7. Besondere Fragen
- 7.1. Widerruf der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung bei EU/EFTA-Bürgern
- 7.2. Widerruf der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung aufgrund von Art. 66a ff. StGB
- 8. Fazit
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