Kein Deferred Prosecution Agreement im Unternehmensstrafrecht?
Der Bundesrat hat den Vorschlag der Bundesanwaltschaft nicht aufgenommen. Die Strafprozessordnung soll nicht um einen Art. 318bis ergänzt werden und es soll also keinen Aufschub der Anklageerhebung in Strafuntersuchungen gegen Unternehmen geben. Ist ein «Deferred Prosecution Agreement» in der Schweiz damit vom Tisch?
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage
- 2. Mögliche Konsequenzen einer Verurteilung/eines Freispruches auf ein Unternehmen
- 3. Kritik der OECD an der Anwendung des Art. 53 StGB
- 4. Nichtanwendung des Art. 53 StGB auf international tätige Unternehmen
- 5. Laufende Revision der Strafprozessordnung
- 6. Nächste Schritte im Gesetzesrevisionsverfahren
- 7. Vorschlag
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