L’obligation faite à une journaliste n’était pas suffisamment justifiée
EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einstimmig festgestellt, dass eine Verletzung von Artikel 10 (Meinungsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention vorliegt. Der Fall betraf eine Journalistin, die sich darüber beschwerte, dass sie gezwungen worden war, in einer strafrechtlichen Untersuchung betreffend Drogenhandel auszusagen und dass die Behörden sie aufgrund eines Artikels über einen Dealer, den sie geschrieben hatte, aufforderten, ihre journalistischen Quellen preiszugeben. (affaire Jecker c. Suisse 35449/14) (nl)
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