Bundesgericht empfiehlt seinen Mitarbeitenden Heimarbeit
Das Bundesgericht passt sich den neuen Massnahmen des Bundesrates an und empfiehlt seinen Mitarbeitenden Heimarbeit. Der Normalbetrieb des Bundesgerichts wird beibehalten. Wer an einer öffentlichen Urteilsberatung teilnimmt, muss in den Gebäuden des Bundesgerichts eine Maske tragen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare