Fahrlässige Führerflucht bleibt strafbar
BGer – Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung, wonach Führerflucht auch fahrlässig begangen werden kann. Es weist die Beschwerde eines Autolenkers ab, der eine seitliche Kollision mit einem Motorradfahrer pflichtwidrig nicht bemerkt und seine Fahrt fortgesetzt hat, ohne für Hilfe zu sorgen oder die Polizei zu benachrichtigen. (Urteil 6B_1452/2019)
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