Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Vaterschaftsurlaub
Mit der Annahme des Vaterschaftsurlaubs hat sich das Schweizer Volk dafür entschieden, dem Arbeitnehmer den Anspruch auf einen bezahlten, zweiwöchigen und innert einer sechsmonatigen Frist zu beziehenden Urlaub zu gewähren. Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind damit einige Rechtsfragen verbunden, die im nachfolgenden Beitrag beantwortet werden. So stellt sich insbesondere die Frage, ob die Kündigungsfrist bei Anspruch auf Vaterschaftsurlaub jederzeit um maximal zwei Wochen verlängert wird. Ebenso unklar ist, ob der Anspruch auf Vaterschaftsurlaub starr nur unter einem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden kann oder ob er «portabel» ist.
Inhaltsverzeichnis
- I. Hintergrund
- II. Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung bzw. -urlaub
- A. Anspruchsberechtigung
- 1. Nach EOG
- 2. Nach OR
- B. Beginn des Anspruchs
- 1. Längerer Spitalaufenthalt des Kindes
- 2. Bestimmung des Bezugszeitpunkts
- C. Keine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers
- D. Ende des Anspruchs
- 1. Nach EOG
- 2. Nach OR
- III. Verlängerung der Kündigungsfrist
- A. Keine Verlängerung bei Arbeitnehmerkündigung
- B. Stichtag der Bemessung der Verlängerung der Kündigungsfrist
- C. Keine Verlängerung während der Probezeit
- D. Verzicht auf Verlängerung
- E. Verlängerung des Arbeitsverhältnisses
- F. Auswirkungen der Vertragsverlängerung
- IV. Vaterschaftsurlaub bei Stellenwechsel
- V. Fazit
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