Jagd im Aletschwald: Bundesgericht entscheidet im Sinne von Pro Natura
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Naturschutzorganisation Pro Natura gegen die Bejagung von Rotwild im Jagdbanngebiet Aletschwald gutgeheissen. Entgegen dem Beschluss des Walliser Staatsrat ist lediglich der Abschuss bestimmter Tiere unter genau festgelegten Bedingungen zulässig. (Urteil 1C_243/2019)
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