Menschenrechte: Prüfung russischer Garantien bei Auslieferungen
BGer – Russlands bisherige Garantien für die korrekte Behandlung von Personen, die von der Schweiz ausgeliefert werden, reichen dem Bundesgericht nicht mehr. Es hat die Beschwerde eines früheren russischen Bankers gutgeheissen, dessen Auslieferung vom Bundesamt für Justiz Ende 2019 genehmigt wurde. (Urteile 1C_444/2020 und 1C_592/2020)
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