Versicherung wollte wegen mutmasslichen Suizids nicht zahlen
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Versicherung abgewiesen, die nach dem Autounfall eines Versicherten keine Kosten übernehmen wollte. Sie stellte sich auf den Standpunkt, der Mann habe Suizid begehen wollen, womit sie nicht leistungspflichtig sei. (Urteil 8C_555/2020)
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