Behandlungspflichten und Behandlungsentscheide bei Ressourcenknappheit
Regina E. Aebi-Müller
Zitiervorschlag: Regina E. Aebi-Müller, Behandlungspflichten und Behandlungsentscheide bei Ressourcenknappheit, in: Jusletter 1. Februar 2021
Wer erhält den letzten Behandlungsplatz auf der Intensivstation, wenn die Betten zu knapp werden? Haftet die Ärztin, wenn sie einen Triageentscheid trifft und ein von ihr betreuter Patient deshalb verstirbt? Ist der Arzt strafbar, der einem Patient mit schlechten Überlebenschancen das Beatmungsgerät zu Gunsten einer Patientin mit besserer Prognose entzieht? Fragen, die noch vor einem knappen Jahr als typische Schulbuchbeispiele abgetan worden wären, haben im Kontext der Covid-19-Pandemie erschreckende Brisanz erhalten. Der Beitrag versucht, sich der Triage-Problematik aus juristischer Sicht anzunähern.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Problemstellung
2. Abgrenzungsfragen
2.1. Fehlende Einwilligung des Patienten
2.2. Fehlende Indikation der gewünschten Behandlung
3. Behandlungspflicht des Arztes
3.1. Berufsrechtliche Beistandspflicht in Notlagen
3.2. Strafbares Unterlassen der Behandlung?
4. Allokationsbedingtes Absenken des Leistungsniveaus
4.1. Im Allgemeinen
4.2. Insbesondere zur Unterscheidung von Tun und Unterlassen
4.3. Zwischenergebnis
5. Unzulässige Kriterien: Diskriminierung und Zufall
5.1. Diskriminierungsverbot und Gebot der sachgerechten Differenzierung
5.2. Unzulässigkeit eines Zufallsentscheids
6. Rechtlich anerkannte Kriterien zur Abwägung mehrerer gefährdeter Menschenleben
6.1. KVG-rechtliche Überlegungen zum Triage-Entscheid
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