Sehr geehrte Leserinnen und Leser
Seit fast einem Jahr stehen wesentliche Teile des sozialen Lebens sowie der wissenschaftlichen Auseinandersetzung im Zeichen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie. Expertinnen und Experten unseres Faches konnten hierzu schon einige wichtige Beiträge leisten. Auch diese Ausgabe enthält zwei gewichtige Beiträge zum Thema. Zugleich wird deutlich, dass das Leben auch im Gesundheitsrecht, trotz der Pandemie, weitergeht und auch andere aktuelle Themen aufgegriffen werden.
Lorenz Langer vertieft die brisanten Fragen zum Umgang mit allfälligen Immunitätsnachweisen und Impfpässen und erläutert, wie sich Impfobligatorien rechtlich auswirken würden. Nicht minder brisant sind sodann die von Regina Aebi-Müller aufgeworfenen Grundsatzfragen zu Behandlungspflichten und Behandlungsentscheiden bei Ressourcenknappheit.
Das Autorenteam Valérie Junod, Olivier Simon, Barbara Broers, Willem Scholten und Carole-Anne Baud analysiert die schweizerische Klassifizierung der Betäubungsmittel, die letztlich auch praktische Auswirkungen auf die Grundrechtsausübung Einzelner hat. Diskutiert werden neue Ansätze, die den Schutzbedürfnissen besser gerecht werden als die geltenden.
Susanne Driessen, Andri Christen und Pietro Gervasoni stellen uns eine Studie zur Verfügung, die im Auftrag des BAG erstellt worden ist und die Weiterverwendung von gesundheitsbezogenen Personendaten und biologischem Material sowie die Anwendung von Artikel 34 HFG analysiert.
Der so genannte «Nocebo-Effekt», d.h. die negativen gesundheitlichen Auswirkungen der Information über mögliche Risiken und Nebenwirkungen einer Behandlung, stellt für die ärztliche Aufklärung ein Dilemma dar: Eva Druey Just beschreibt, wie die Balance zwischen vollständiger Aufklärung und Vermeidung der entsprechenden negativen Folgen rechtlich korrekt zu finden ist.
Im geltenden Heilmittelrecht finden sich für Arzneimittel und Medizinprodukte im gleichen Gesetz völlig unterschiedliche Regulierungskonzepte, die Mattia Brugger in seinem Beitrag vergleicht und würdigt.
Wir freuen uns, dass auch in dieser Ausgabe wiederum ein Aspekt der engagiert geführten Diskussion rund um die Sterbe- bzw. Suizidbeihilfe ausgeleuchtet wird. Fabian Teichmann und Markus Thier setzen mit ihren Ausführungen bei Art. 115 StGB (Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord) an.
Auch diesmal enthält die Schwerpunkt-Ausgabe wieder eine umfassende Bibliographie zum Gesundheitsrecht, die im Auftrag des «Institut du droit de la santé» an der Universität Neuchâtel (IDS) von Sabrina Burgat, Nathalie Brunner, Rachel Christinat, Alexandre Dosch, Olivier Guillod, Géraldine Marks, Astrid Pilottin, Jérôme Saint-Phor, Dominique Sprumont, Vladislava Talanova zusammengestellt worden ist.
Im Namen sämtlicher Mitherausgeber dieser Schwerpunkt-Ausgabe und des IDS wünsche ich Ihnen eine anregende Lektüre und einen schönen Winter.
Prof. Dr. iur. Thomas Gächter, Zürich
Mitherausgeber der Schwerpunkt-Ausgabe Gesundheitsrecht
In eigener Sache: Am 10. Februar 2021 (10–12 Uhr) werden in unserer kostenlosen Webinar-Reihe zum Coronavirus Expertinnen und Experten Rechtsfragen rund um die COVID-19-Impfung besprechen. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um informiert zu bleiben und selber Fragen zu stellen!
Abstract
In der Schweiz und anderswo sind die Corona-Impfkampagnen angelaufen; parallel dazu gelten aber zahlreiche pandemiebedingte Einschränkungen weiter, ja werden aufgrund neuer Virusvarianten noch verschärft. Als Folge wurde wiederholt gefordert, dass die Impfung eine individuelle Lockerung von epidemiologischen Massnahmen ermöglichen soll. Dieser Aufsatz untersucht die Zulässigkeit von Impfnachweiserfordernissen sowohl unter Privaten wie von staatlicher Seite und geht auch auf die Frage der Impfpflicht ein. Zugleich wird die praktische Relevanz einer Impfdiskussion angesichts der solipsistischen Haltung der Schweiz in der Pandemie kritisch hinterfragt.
Abstract
Wer erhält den letzten Behandlungsplatz auf der Intensivstation, wenn die Betten zu knapp werden? Haftet die Ärztin, wenn sie einen Triageentscheid trifft und ein von ihr betreuter Patient deshalb verstirbt? Ist der Arzt strafbar, der einem Patient mit schlechten Überlebenschancen das Beatmungsgerät zu Gunsten einer Patientin mit besserer Prognose entzieht? Fragen, die noch vor einem knappen Jahr als typische Schulbuchbeispiele abgetan worden wären, haben im Kontext der Covid-19-Pandemie erschreckende Brisanz erhalten. Der Beitrag versucht, sich der Triage-Problematik aus juristischer Sicht anzunähern.
Abstract
Die Definition und Klassifizierung von Betäubungsmitteln und verwandten Stoffen bilden die Grundlage des «Drogen»-Kontrollsystems. Diese Kontrolle hat einen tiefgreifenden Einfluss auf die Grundrechte von zahlreichen Personen in der Schweiz. Die Autor*innen bieten eine kritische Analyse der Definitionen und Klassifikationen von kontrollierten Substanzen entsprechend dem Bundesgesetz über die Betäubungsmittel vom 3. Oktober 1951 (BetmG, SR 812.121). Sie geben Empfehlungen für eine Überarbeitung des derzeitigen Klassifizierungssystems solcher Stoffe. (el)
Abstract
Im Humanforschungsgesetz (HFG) ist die Weiterverwendung von gesundheitsbezogenen Daten und Proben ohne Einwilligung der Teilnehmenden möglich, wenn kumulativ drei Anforderungen nach Artikel 34 HFG lit. a–c erfüllt sind. Die vorliegende Untersuchung analysiert, welche Charakteristika solche Gesuche von Seiten der Forschenden aufweisen und wie die Forschungsethikkommissionen diese Gesuche bewerten. Die Auswertung gibt erstmals einen vertieften Einblick in die Weiterverwendungsforschung der Schweiz seit Einführung des HFG. Die Gratwanderung, die Humanforschung zu fördern und die an der Forschung Teilnehmenden zu schützen, bleibt herausfordernd und komplex.
Abstract
Medizinische Studien zeigen, dass die blosse Erwartung körperlicher Beschwerden auch deren Ursache sein kann. Dieses als Nocebo-Effekt bezeichnete Phänomen ist ebenso real wie sein Gegenstück, der Placebo-Effekt, wenngleich wesentlich schwächer untersucht und dokumentiert. Für die ärztliche Aufklärung bedeutet es, dass gerade die möglichst vollständige Nennung von Risiken, wie sie von der Rechtsprechung zur Gültigkeit der Einwilligung verlangt wird, Patienten schädigen kann. Die nachfolgende Abhandlung beschäftigt sich mit der Frage, wie mit diesem Dilemma aus rechtlicher Sicht umzugehen ist.
Abstract
Heilmittel sind in der modernen Gesundheitsversorgung unverzichtbar. Allerdings können von ihnen auch erhebliche Risiken ausgehen, weshalb eine staatliche Regulierung unerlässlich ist. Das Heilmittelrecht unterscheidet zwischen Arzneimitteln und Medizinprodukten. Die Regulierung dieser beiden Kategorien erfolgt nach grundlegend unterschiedlichen Konzepten. Der vorliegende Beitrag bezweckt, deren Prinzipien darzustellen und im Rahmen einer vergleichenden Gegenüberstellung zu würdigen.
Abstract
Der Beitrag setzt sich kritisch mit der derzeitigen liberalen Rechtslage zur Sterbehilfepraxis durch Sterbehilfeorganisationen auseinander. Dabei wird auch auf die deutsche Rechtslage rekurriert und hinterfragt, ob diese dabei als Vorbild dienen kann. Dabei spielen auch verfassungsrechtliche Überlegungen eine Rolle. Es wird aufgezeigt, dass die Frage der Notwendigkeit, ob der Gesetzgeber dieser liberalen Rechtspraxis entgegenwirken sollte, nur in einer interdisziplinären Gesamtschau beantwortet werden kann.
Abstract
Diese Rubrik gibt Hinweise auf Neuerscheinungen im Gesundheitsrecht. Sie wird auf Grund von nahezu Fünfzig juristische und medizinische Zeitschriften aus der Schweiz und dem Ausland zusammengestellt. Diese Nummer umfasst grundsätzlich die Periode vom 30. Juni 2020 bis zum 20. Dezember 2020.
Abstract
Die postgraduale Weiterbildung in klinischer Neuropsychologie, die in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Neuropsychologie der Universität Zürich und der Schweizerischen Vereinigung der Neuropsychologinnen und Neuropsychologen (SVNP) entwickelt wurde, ist mit einem Schreiben von Bundesrat Alain Berset vom 20. Oktober 2020 offiziell vom BAG akkreditiert worden.
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes bestätigt, der aus dem Schaufenster seines Arbeitgebers in Luzern einen Diamantring im Wert von rund 30’000 Franken stahl. Der Mann wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 100 Franken und einer Busse von 4500 Franken verurteilt. (Urteil 6B_1301/2020)
Abstract
BGer – Vom Bau der Hochspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis im Unterwallis betroffene Parzellen gelangen vorzeitig in den Besitz von Swissgrid. Das Bundesgericht ist auf die Beschwerden mehrerer Parteien nicht eingetreten. (Urteile 1C_518/2020 und 1C_523/2020)
Abstract
BGer – Das Eidgenössische Verteidigungsdepartement (VBS) muss über 100’000 Franken an die Sanierung einer Schiessanlage in Rothenthurm SZ beisteuern. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen den Kostenteiler abgelehnt. Das VBS wollte, dass auch die Grundeigentümer zahlen müssen. (Urteil 1C_610/2019)
Abstract
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht lehnt das Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines französischen Arztes ab. Es kommt zum Schluss, dass der Betroffene durch frühere Verurteilungen und aktuelle strafrechtliche Verfahren eine Gefahr für die öffentliche Ordnung der Schweiz und insbesondere für die Gemeinschaft der Sozialversicherten darstellt. (Urteil F-6274/2019)
Abstract
Das SECO hat am 21. September 2017 beim Handelsgericht des Kantons Zürich Zivilklage gegen die Online-Ticket-Wiederverkaufsplattform Viagogo eingereicht. Am 11. März 2020 hat das Handelsgericht Zürich die Klage des SECO abgewiesen. Eine vom SECO dagegen erhobene Beschwerde hat das Bundesgericht als letzte Instanz mit Urteil vom 1. Dezember 2020 abgewiesen.
Abstract
Der Übernahme- und Staatshaftungsausschuss der FINMA tritt auf das Gesuch der Liwet Holding AG vom 7. Januar 2021 betreffend Anpassung der FINMA Verfügung vom 6. Dezember 2019 in Sachen Swiss Steel Holding AG (ehemals Schmolz+Bickenbach AG) nicht ein und überweist das Feststellungsgesuch an die Übernahmekommission UEK.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Januar 2021 eine Reihe von Beschlüssen zur Eindämmung und Bewältigung der Corona-Epidemie gefasst. Der Bund übernimmt neu die Kosten für Tests an Personen ohne Symptome, um besonders gefährdete Menschen besser zu schützen und lokale Infektionsausbrüche frühzeitig zu bekämpfen. Zudem passt er die bisherige Quarantäneregelung an: Die zehntägige Quarantäne kann verkürzt werden, falls sich die betroffene Person nach sieben Tagen testen lässt und das Resultat negativ ist.
Abstract
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der in der Wintersession 2020 verabschiedeten Schlussabstimmungstexte. Die Vorlagen der Redaktionskommission sind im Format PDF abrufbar.
Jusletter