Jusletter

Der Schutz von Gesundheit und Gesundheitswesen

Die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus gemäss liechtensteinischem Recht

  • Autor/Autorin: Patricia M. Schiess Rütimann
  • Beitragsart: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Grundrechte, Schutz des Privatlebens vor staatlichen Eingriffen, Gesundheitsrecht, Rechtsvergleichung
  • DOI: 10.38023/7fea4ecb-f7eb-4412-81d4-86208f6f185c
  • Zitiervorschlag: Patricia M. Schiess Rütimann, Der Schutz von Gesundheit und Gesundheitswesen, in: Jusletter 15. Februar 2021
Covid-19 fordert Todesopfer, greift die physische und psychische Gesundheit an und gefährdet das Funktionieren des Gesundheitswesens. Auch die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus beeinträchtigen die Gesundheit. Im Zentrum dieses Beitrages steht deshalb die Pflicht des Staates, zwischen dem erwarteten Schutz und der vermuteten Belastung durch Massnahmen abzuwägen und ihre negativen Auswirkungen abzufedern. Liechtenstein steht dabei vor denselben Herausforderungen wie seine Nachbarländer, weshalb Urteile aus der Schweiz, Deutschland und Österreich beigezogen werden.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 1.1. Anzahl Fälle in Liechtenstein
  • 1.2. Gesetzliche Grundlagen für die Bekämpfung des Coronavirus und seiner Folgen in Liechtenstein
  • 1.3. Gegenstand der Untersuchung
  • 2. Die Ziele: Schutz von besonders gefährdeten Menschen und des Gesundheitssystems
  • 3. Allgemein zur Einschränkung von Grundrechten
  • 3.1. Die Voraussetzungen für die Einschränkung von Grundrechten
  • 3.2. Inpflichtnahme der gesamten Bevölkerung
  • 3.3. Zur Interessenabwägung
  • 3.3.1. Abwägen und abfedern
  • 3.3.2. Eingriffe in das Recht auf Gesundheit der einen Menschen zum Schutz von Leben und Gesundheit anderer Menschen
  • 3.3.3. Die drei Dimensionen der Grundrechte
  • 3.4. Die Überprüfungsbefugnisse des Staatsgerichtshofs
  • 4. Bemerkungen zu ausgewählten Grundrechten und zu den Kontaktbeschränkungen
  • 4.1. Persönliche Freiheit
  • 4.2. Versammlungsfreiheit
  • 4.3. Religionsfreiheit
  • 4.4. Kontaktbeschränkungen
  • 5. Unterschiedliche Regelungen in Nachbarstaaten und innerhalb Liechtensteins
  • 5.1. Vermeiden von Ausweichverhalten
  • 5.2. Unterschiede zwischen den Kantonen und zu Liechtenstein
  • 5.2.1. Öffnung der Skigebiete
  • 5.2.2. Ausnahmeregeln für Kantone mit günstiger Entwicklung
  • 5.2.3. Angleichung der Regelungen
  • 5.3. Gleichheitsgebot innerhalb Liechtensteins
  • 6. Besonderheiten Liechtensteins wegen seiner Grösse?

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.