Sehr geehrte Leserinnen und Leser
«In der Krise hat die Stunde der Exekutive geschlagen!» – Dieser Ausspruch bringt nicht nur zum Ausdruck, was sich in der Schweiz während der Corona-Krise in Sachen Gewaltenteilung zugetragen hat, er findet sich grundsätzlich auch aus verfassungsrechtlicher Sicht bestätigt. Er darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch die anderen Staatsgewalten in Krisenzeiten wichtige Aufgaben wahrzunehmen haben.
Die Corona-Krise hat die Staatsgewalten in Bund, Kantonen und Gemeinden vor grosse Herausforderungen gestellt. Insbesondere zu Beginn der Corona-Krise kam es in der Schweiz zu einer deutlichen Machtverschiebung hin zum Bundesrat, der ohne Einbezug des Parlaments und der Kantone im März 2020 die ausserordentliche Lage ausgerufen, einschneidende Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie getroffen sowie milliardenschwere Massnahmenpakete zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen geschnürt hat. Die Bundesversammlung erschien jedenfalls für einen gewissen Moment als Nebendarstellerin; sie hat mit der ausserordentlichen Session im Mai 2020 wieder Tritt gefasst und zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Covid-19-Gesetz die «normale demokratische Kompetenzordnung» jedenfalls ein Stück weit wieder hergestellt. Die Notverordnungen des Bundesrats unterliegen des Weiteren auch keiner direkten gerichtlichen Kontrolle, so dass diese – anders als in anderen Ländern – auch insofern nicht in Frage gestellt werden konnten.
Diese Ereignisse waren für die Schweizerische Vereinigung für Verwaltungsorganisationsrecht (SVVOR) Anlass, im September 2020 zusammen mit Weblaw ein Webinar mit dem Titel «Gewaltenteilung in ausserordentlichen Lagen – mit einem Blick auf die Corona-Krise und in die Zukunft» durchzuführen. Mit der vorliegenden Schwerpunkt-Ausgabe haben wir die Gelegenheit erhalten, die schriftlichen Fassungen einiger Referate, die am Webinar gehalten worden sind, publizieren zu dürfen. Diese ist des Weiteren mit zwei thematisch passenden Beiträgen von Andrea Caroni und Martin Graf einerseits sowie von Patricia M. Schiess Rütimann andererseits angereichert worden.
Was erwartet Sie in dieser Schwerpunktausgabe?
Nach einem einführenden Beitrag von Andreas Stöckli mit dem Titel «Gewaltenteilung in ausserordentlichen Lagen – quo vadis?», in dem auf das Handeln der Staatsgewalten in der Corona-Krise eingegangen wird und Verbesserungsvorschläge für die Zukunft formuliert werden, beleuchtet Susanne Kuster als Leiterin des Krisenstabs Recht des Bundesamts für Justiz einige rechtliche Grundsatzentscheide, die im Frühling 2020 hinter den Kulissen in der Bundesverwaltung quasi im Stundentakt – und damit unter äusserst ungünstigen Rahmenbedingungen für vertiefte juristische Analysen – gefällt werden mussten. Frédéric Bernard geht sodann in spezifischer Weise auf die Rolle des Parlaments in der Corona-Krise ein, wobei er auch Vorschläge unterbreitet, wie die Rolle des Parlaments in solchen Notlagen gestärkt werden könnte.
Im Dezember 2020 ereignete sich Historisches: Erstmals stimmten einzelne Mitglieder der Bundesversammlung von zu Hause ab. Andrea Caroni und Martin Graf beleuchten die entsprechende Gesetzesgrundlage im Lichte der Bundesverfassung. Abgerundet wird die Schwerpunkt-Ausgabe durch einen Beitrag von Patricia M. Schiess Rütimann, die das schwierige Spannungsverhältnis zwischen Gesundheitsschutz und Gesundheitsgefährdung durch staatliche Corona-Massnahmen untersucht. Ihre Ausführungen beziehen sich auf das Fürstentum Liechtenstein, wobei auch auf Gerichtsurteile in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich Bezug genommen wird.
Wir hoffen, mit dieser Schwerpunkt-Ausgabe einen sinnvollen Beitrag zur bereits reichhaltigen rechtswissenschaftlichen Diskussion zur Corona-Krise leisten und mögliche Lehren für die Zukunft formulieren zu können. Den Autorinnen und Autoren danke ich sehr herzlich für Ihr grosses Engagement. Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre!
Prof. Dr. iur. Andreas Stöckli, Freiburg
Herausgeber der Schwerpunkt-Ausgabe «Gewaltenteilung in ausserordentlichen Lagen – mit einem Blick auf die Corona-Krise und in die Zukunft»
In eigener Sache: Die Aufzeichnung des Webinars@Weblaw der Schweizerischen Vereinigung für Verwaltungsorganisationsrecht (SVVOR) zum Thema «Gewaltenteilung in ausserordentlichen Lagen – mit einem Blick auf die Corona-Krise und in die Zukunft» sowie die Folien der Referierenden sind auf der Webinar-Seite verfügbar. Eine Übersicht über Beiträge, Webinare, Links, u.v.m. finden Sie auch auf unserer Themenseite.
Abstract
Die Corona-Krise hat das Verhältnis zwischen den Staatsgewalten im Bund auf eine Probe gestellt. Es kam zu einer erheblichen Machtverschiebung vom Bundesparlament zum Bundesrat. Wie kann die Gewaltenteilung in ausserordentlichen Lagen so gut wie möglich aufrechterhalten und möglichst schnell wiederhergestellt werden? Genügt das heutige rechtsstaatlich-demokratische Sicherungsnetz, um Missbräuche des exekutiven Notrechtshandelns zu verhindern? Wie können die Rollen des Parlaments und der Justiz in ausserordentlichen Lagen gestärkt werden? Hat der Bundesrat in der Corona-Krise seine Kompetenzen überschritten? Diesen Fragen soll in diesem Beitrag nachgegangen werden.
Abstract
Die Autorin beleuchtet als Leiterin des Krisenstabs Recht des Bundesamts für Justiz einige rechtliche Grundsatzentscheide zum Notverordnungsrecht des Bundesrates, die im Frühling 2020 zur Bewältigung der Covid-19-Krise unter hohem Zeitdruck gefällt werden mussten. Sie kommt in einer Rückschau zum Schluss: Das Notverordnungskonzept der geltenden Bundesverfassung hält passende Instrumente für ausserordentliche Situationen bereit. Zudem haben pragmatisches Navigieren auf Sicht und rasch verfügbare «Schwarmintelligenz» der Bundesverwaltung grundsätzlich tragfähige Ergebnisse hervorgebracht.
Abstract
Eine ausserordentliche Lage führt unweigerlich zu einer Ausweitung der Befugnisse der Regierung. Diese Beobachtung bestätigte sich in der Coronavirus-Welle, die im Frühjahr 2020 über die Schweiz rollte. Gemäss seinen Befugnissen in Notzeiten ergriff der Bundesrat denn auch zahlreiche Massnahmen. Institutionell weniger gut für Notlagen gerüstet, wirkte die Bundesversammlung zunächst nur begrenzt bei der Bewältigung der Pandemie mit, bevor sie nach und nach eine wichtigere Rolle übernahm. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Situation und schlägt einige Wege vor, wie die Position des Parlaments gestärkt werden kann. (el)
Abstract
Im Dezember 2020 ereignete sich Historisches: Erstmals stimmten einzelne Mitglieder der Bundesversammlung von zu Hause ab. Die Autoren beleuchten die entsprechende Gesetzesgrundlage im Lichte der Bundesverfassung. Sie kommen zu einem dreifachen Schluss: Zum einen muss die Sessionsteilnahmegarantie der Ratsmitglieder gegenüber der Exekutive gestärkt werden. Zum andern ist eine Ungleichbehandlung von Ratsmitgliedern nur als Notbehelf zulässig. Drittens soll ein virtuelles Parlament zwar rechtlich und technisch vorbereitet werden, aber seinerseits nur als Notnagel, denn die physische Zusammenkunft ist ein Wesensmerkmal eines funktionierenden Parlaments.
Abstract
Covid-19 fordert Todesopfer, greift die physische und psychische Gesundheit an und gefährdet das Funktionieren des Gesundheitswesens. Auch die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus beeinträchtigen die Gesundheit. Im Zentrum dieses Beitrages steht deshalb die Pflicht des Staates, zwischen dem erwarteten Schutz und der vermuteten Belastung durch Massnahmen abzuwägen und ihre negativen Auswirkungen abzufedern. Liechtenstein steht dabei vor denselben Herausforderungen wie seine Nachbarländer, weshalb Urteile aus der Schweiz, Deutschland und Österreich beigezogen werden.
Abstract
BGer – Das Pharmaunternehmen Pfizer muss wegen einer Wettbewerbsabsprache beim Potenzmittel Viagra eine Sanktion bezahlen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) gutgeheissen. (Urteil 2C_149/2018)
Abstract
BGer – Die Bündner Staatsanwaltschaft muss die Strafuntersuchung nach dem grossen Bergsturz von 2017 in Bondo im Bergell fortführen. Angehörige der acht Opfer des Unglücks hatten vor Bundesgericht Erfolg mit einer Beschwerde. (Urteil 6B_235/2020)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Credit Suisse (CS) gegen die Prüfungsbeauftragte der FINMA wegen der Beschattungsaffäre abgewiesen. Die Bank zweifelt an der Unabhängigkeit der Beauftragten. Diese leitete als Vertreterin von Gläubigern Betreibungen in der Höhe von rund 5,4 Millionen Franken gegen die CS ein. (Urteil 2C_399/2020)
Abstract
Seit über 80 Jahren pflegen die Schweiz und Deutschland eine erleichterte gegenseitige Anerkennung von beruflichen Abschlüssen. Um die bewährte Praxis auch in Zukunft weiterführen und auf zusätzliche Bereiche ausdehnen zu können, haben Martina Hirayama, Staatssekretärin für Bildung, Forschung und Innovation, und die deutsche Bildungsministerin Anja Karliczek ein neues Abkommen unterzeichnet, das am 3. Februar 2021 vom Bundesrat genehmigt worden war. Die bestehende Vereinbarung wird damit modernisiert und erweitert.
Abstract
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Dezember 2020 bis und mit 16. Januar 2021 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
Jusletter