Navigieren auf Sicht
Grundsatzentscheide hinter den Kulissen zu den Notverordnungen des Bundesrates in der Covid-19-Krise
Die Autorin beleuchtet als Leiterin des Krisenstabs Recht des Bundesamts für Justiz einige rechtliche Grundsatzentscheide zum Notverordnungsrecht des Bundesrates, die im Frühling 2020 zur Bewältigung der Covid-19-Krise unter hohem Zeitdruck gefällt werden mussten. Sie kommt in einer Rückschau zum Schluss: Das Notverordnungskonzept der geltenden Bundesverfassung hält passende Instrumente für ausserordentliche Situationen bereit. Zudem haben pragmatisches Navigieren auf Sicht und rasch verfügbare «Schwarmintelligenz» der Bundesverwaltung grundsätzlich tragfähige Ergebnisse hervorgebracht.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Notverordnungsrecht als Ergebnis eines pragmatischen und «schwarmintelligenten» Vorgehens
- 2. Notverordnungsrecht des Bundesrates
- 2.1. Realpolitisch breite Akzeptanz für Massnahmen des Bundesrates in der Covid-19-Pandemie
- 2.2. Anerkannte Voraussetzungen des Notverordnungsrechts des Bundesrates zum Schutz der äusseren und inneren Sicherheit
- 2.3. Verfassungsrechtliche Grundlage(n): Art. 185 Abs. 3 BV oder auch Art. 184 Abs. 3 BV?
- 2.4. Vom Notverordnungsrecht erfasste Schutzgüter
- 2.4.1. Weite Auslegung der Begriffe «öffentliche Ordnung» und «innere oder äussere Sicherheit»
- 2.4.2. Kritik aus der Rechtslehre: Ahistorisches Verständnis des Notverordnungsrechts?
- 2.5. Zulässigkeit von gesetzesderogierendem Notverordnungsrecht
- 2.6. Eingriffe in die föderale Kompetenzordnung
- 3. Die Tragweite von Art. 7 Epidemiengesetz
- 4. Fazit: Tragfähige rechtliche Grundlagen für die Epidemienbekämpfung – mit gewissem Verbesserungspotenzial
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