Jusletter

Homeoffice als leidensangepasste Tätigkeit – Comeback der Heimarbeit?

Bemerkungen zum Urteil des Bundesgerichts 9C_15/2020 vom 10. Dezember 2020

  • Autor/Autorin: Michael E. Meier
  • Beitragsart: Urteilsbesprechungen
  • Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung, Arbeitsrecht
  • DOI: 10.38023/d4127be4-3f6b-444e-94ff-ba7bdce3a5f4
  • Zitiervorschlag: Michael E. Meier, Homeoffice als leidensangepasste Tätigkeit – Comeback der Heimarbeit?, in: Jusletter 22. März 2021
Das Bundesgericht hat im Urteil 9C_15/2020 vom 10. Dezember 2020 in allgemeiner Form festgehalten, dass der (theoretisch) ausgeglichene Arbeitsmarkt gerade im kaufmännischen Bereich diverse Arbeitsstellen kennt, die von zu Hause aus ausgeführt werden können, da sie nicht an einen bestimmten Arbeitsort gebunden sind. Dementsprechend hat es die Verwertbarkeit einer nur für Homeoffice attestierten 80 %igen Arbeitsfähigkeit bejaht. Der Beitrag erörtert die empirischen und rechtlichen Grundlagen dieser Argumentation und ordnet den Entscheid in den weiteren Kontext der Invaliditätsbemessung ein.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Von der Heimarbeit zum Homeoffice
  • II. Homeoffice als leidensangepasste Tätigkeit in der IV?
  • III. Einordnung
  • A. Der «ausgeglichene Arbeitsmarkt»: Funktion und Bedeutung
  • B. Fiktives «Wegdefinieren» des Arbeitsmarktes
  • C. Entwicklung der Teleheimarbeit in der Schweiz
  • IV. Würdigung
  • A. Ausschliessliches Homeoffice ist (noch) kaum verbreitet
  • B. Unrealistisches Entgegenkommen des Arbeitgebers nötig
  • C. Einfluss und Berücksichtigung der Covid-19-Pandemie?
  • D. Fazit: Ausschliessliche Teleheimarbeit als realitätsferne Einsatzmöglichkeit

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