Beschwerdeverfahren: Maskentragpflicht ab 5. Primarschuljahr gilt weiter
BGer – Die Pflicht zum Maskentragen ab dem 5. Primarschuljahr im Kanton Bern gilt während der Dauer des beim Bundesgericht laufenden Beschwerdeverfahrens weiter. Das Gericht weist das Gesuch einer Beschwerdeführerin um Gewährung der aufschiebenden Wirkung ab. (Urteil 2C_183/2021)
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