Sehr geehrte Leser*innen
Gemäss dem indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative müssen Schweizer Unternehmen in der Lieferkette gewisse Sorgfaltspflichten einhalten, und zwar im Falle der Einfuhr von Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten sowie mit Blick auf mögliche Kinderarbeit. Rolf H. Weber analysiert die gesetzgeberischen Herausforderungen, welche die neue Ausrichtung und Ausprägung des Sorgfaltsbegriffs mit sich bringt.
Im Oktober 2020 hat das Bundesverwaltungsgericht erstmals über die Pflicht und Periodizität zur Nachschau eines Revisionsunternehmens entschieden. Die Nachschau wird als Prozess der Überwachung der eigenen, firmenspezifischen Qualitätssicherung verstanden. Loris Pellegrini fasst das Urteil zusammen und erläutert die wesentlichen Erwägungen.
Lisa Rudin befasst sich mit der Problematik der Rückstufung und der Verfahrensgestaltung im Migrationsrecht. Insbesondere thematisiert die Autorin die Konsequenzen des nachträglichen Zustimmungsverfahrens vor dem SEM und plädiert dafür, dass die Zustimmung einzuholen ist, bevor die kantonalen Behörden über die Rückstufung entscheiden.
Eine der Neuerungen der DSGVO ist die Ausweitung des territorialen Anwendungsbereichs der europäischen Vorschriften. Christophe Rapin, Matteo Berti und Virginie Rodieux widmen sich den Entscheidungen, die bereits von Gerichten in der EU zu diesem Thema ergangen sind, und leiten daraus einen Trend ab, der zu einer zunehmenden Anzahl von Kontrollen und Sanktionen gegen Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern führt.
Der Begriff des «Verbrauchers» wird im Schweizer Recht uneinheitlich definiert. Dario Hug gibt einen Überblick über die Definitionen und die damit einhergehenden praktischen Folgen sowie die künftigen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem variablen Begriff.
Roland Pfäffli empfiehlt in seiner Rezension das Buch «Le notaire en Valais», welches nebst den Grundsätzen zum Beurkundungsrecht einen Überblick über die Eigenheiten im Kanton Wallis hinsichtlich des Notariats und des Grundbuchs vermittelt.
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die Woche.
Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter
In eigener Sache: Am kommenden Ostermontag, 5. April 2021 erscheint kein Jusletter. Das Jusletter-Team wünscht Ihnen schöne Ostertage und freut sich darauf, Sie zur nächsten Ausgabe am 12. April 2021 wieder begrüssen zu dürfen.