Baukartelle: Kanton Aargau erhält Einsicht in Weko-Unterlagen
BGer – Der Kanton Aargau erhält Einsicht in Akten der Wettbewerbskommission (Weko) zu zwei Baufirmen, gegen die wegen Absprachen eine Untersuchung durchgeführt wurde. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Kanton will mit Hilfe der Unterlagen allfällige Schadensersatzansprüche prüfen. (Urteile 2C_1039/2018, 2C_1052/2018)
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