Fussgänger getötet: Teilbedingte Freiheitsstrafe für Autolenker
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Autofahrers abgewiesen, der im November 2016 einen jungen Mann auf einem Fussgängerstreifen in Muriaux JU getötet hat. Die teilbedingte Freiheitsstrafe von 35 Monaten wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung ist rechtskräftig. (Urteil 6B_599/2020)
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