Institutionen für familienergänzende Kinderbetreuung werden entschädigt
Der Bund wird Kantone finanziell unterstützen, die ein Entschädigungssystem für die von der öffentlichen Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung eingerichtet haben. Wie bei den privaten Institutionen deckt die Ausfallentschädigung auch hier die vom 17. März 2020 bis 17. Juni 2020 aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie entstandenen finanziellen Verluste. Im Zuge der Änderung des Covid-19-Gesetzes durch das Parlament hat der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in einer Verordnung festgelegt, die er in seiner Sitzung am 18. Juni 2021 verabschiedet hat. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
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