Landesverweis wegen CHF 3’300 zu viel Sozialhilfe aufgehoben
BGer – Das Bundesgericht hat eine Landesverweisung für eine Frau aufgehoben, die unberechtigt rund 3'300 Franken zu viel Sozialhilfe bezog. Sie hatte Einkünfte zwar der Arbeitslosenkasse gemeldet, nicht aber dem Sozialdienst ihrer Gemeinde. (Urteil 6B_1246/2020)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare