Grange hors zone à bâtir non transformée en résidence secondaire
BGer – Eine Scheune in schlechtem Zustand, die ausserhalb der Bauzone liegt, darf nicht in eine Zweitwohnung umgewandelt werden. Das Bundesgericht hat am Mittwoch eine Beschwerde des Bundesamts für Raumplanung (ARE) gegen eine vom Kanton Wallis erteilte Bewilligung gutgeheissen. (Urteil 1C_111/2020) (el)
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