Angemessene Verzinsung von Investitionen in Photovoltaikanlagen
Der Preis für Solarstrom zum Eigenverbrauch hat sich an den effektiven Kosten für die Produktion und Administration zu orientieren. Diese bestehen überwiegend aus Kapitalkosten, für welche gegenüber Mietern die gleichen Regeln wie für Investitionen in Immobilien zu gelten haben. Das hat dazu geführt, dass der Strompreis auf der Basis einer Rendite von nur noch 1.75% festgelegt werden durfte. Das Bundesgericht hat jüngst entschieden, dass im aktuellen Tiefzinsumfeld eine höhere Rendite auf Immobilienanlagen erlaubt ist. Wir untersuchen im Folgenden, ob diese neue Berechnungsmethode auch für Investitionen in Solaranlagen gilt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Tarifgestaltung im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
- 1.1. Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
- 1.2. Die Festlegung des Strompreises im ZEV
- 1.3. Die Gretchenfrage: Wie hoch sind angemessene Kapitalkosten?
- 1.4. Ein einfaches Beispiel
- 2. Bundesgerichtsurteil vom 26. Oktober 2020 (4A_554/2019/BGE 147 III 14)
- 2.1. Sachverhalt
- 2.2. Entscheid
- 2.3. Würdigung
- 3. Auswirkungen auf die Tarifgestaltung im ZEV
- 3.1. Beispiel mit höherem Zinssatz
- 3.2. Gilt das Urteil analog für Investitionen in PV-Anlagen?
- 3.3. Höhere Rendite hilft nicht allen Projekten
- 4. Zusammenfassung und Ausblick
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