Saudi-Arabien schuldet Ex-Mitarbeiter in Genf 300’000 Franken
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Königreichs Saudi-Arabien abgewiesen. Das Land muss nun einem seiner früheren Uno-Entsandten eine Abgangsentschädigung von rund 300’000 Franken zahlen – so wie es im Arbeitsvertrag ursprünglich vereinbart worden war. (Urteil 4A_156/2021)
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