Beschränkung von Kundgebungen auf 15 Teilnehmer unverhältnismässig
BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde im Zusammenhang mit der coronabedingten Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Kundgebungen auf 15 Personen im Kanton Bern gut. Die nicht mehr in Kraft stehende Regelung erweist sich als unverhältnismässig. Nicht zu beanstanden ist die im Kanton Uri angeordnete Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Kundgebungen auf 300 Personen. (Urteile 2C_290/2021, 2C_308/2021)
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