Kurzarbeit Covid-19: Summarisches Abrechnungsverfahren verlängert
Der Bundesrat hat am 1. Oktober 2021 das summarische Abrechnungsverfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) verlängert. Die Kantone, die Dachverbände der Sozialpartner und die zuständigen parlamentarischen Kommissionen befürworten mehrheitlich die beschlossene Anpassung. Die entsprechende Änderung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung tritt per sofort in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021.
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