Jusletter

Die Regulierung gentechnisch veränderter Lebensmittel

Ein Überblick zu den wichtigsten Begriffen und Rechtsgrundlagen bei der Implementierung von GVOs gemäss schweizerischem Lebensmittelrecht

  • Autoren/Autorinnen: Daniel Donauer / Alexandra Neuenschwander
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht
  • DOI: 10.38023/a501d9ec-9352-4155-822f-65dd361a79cf
  • Zitiervorschlag: Daniel Donauer / Alexandra Neuenschwander, Die Regulierung gentechnisch veränderter Lebensmittel, in: Jusletter 18. Oktober 2021
Lebensmittel können in der Schweiz gemäss dem im Lebensmittelrecht geltenden Selbstkontrollprinzip grundsätzlich frei in Verkehr gebracht werden, ohne dass eine Bewilligung dafür benötigt wird. Für bestimmte Produktekategorien, wie beispielsweise für gentechnisch veränderte Lebensmittel, besteht ausnahmsweise ein Bewilligungserfordernis. Der vorliegende Beitrag führt die Bewilligungsvoraussetzungen für die Inverkehrbringung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln auf und beleuchtet die allgemein einschlägigen gesetzlichen Vorschriften im Bereich der gentechnisch veränderten Organismen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Bedeutung der Gentechnik im Lebensmittelsektor
  • 3. Rechtliche Grundlagen
  • 3.1. Verfassungsrechtlicher Auftrag
  • 3.2. Gesetzes- und Verordnungsrecht
  • 3.2.1. Das Gentechnikgesetz (GTG)
  • 3.2.2. Das Lebensmittelgesetz (LMG)
  • 3.2.3. Die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV)
  • 3.2.4. Lebensmittel-Gentech-Verordnung im Besonderen (VGVL)
  • 3.2.5. Weiteres Verordnungsrecht (ESV, FrSV, FMV, usw.)
  • 4. Rechtlicher Begriff von GVOs
  • 5. Verhältnis Novel Food/GVO-Regulierung
  • 6. Bewilligungsverfahren für GVO-Lebensmittel
  • 6.1. Allgemeines
  • 6.2. Bewilligungsverfahren
  • 6.2.1. Allgemeines zur Bewilligungspflicht
  • 6.2.2. Bewilligungsvoraussetzungen
  • a. Wissenschaftlichkeitserfordernis
  • b. Kumulative Rechtseinhaltung (Compliance)
  • c. Einhaltung der Freisetzungsvoraussetzungen
  • 7. Abschliessende Bemerkungen

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.