Das Urteil des EGMR i.S. GRA c. Schweiz
Im Jahr 2012 verbot das Bundesgericht letztinstanzlich der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA) eine öffentlich gehaltene Rede eines Politikers der Jungen SVP, die sich gegen die Verbreitung des Islam in der Schweiz richtete, auf ihrer Webseite als «verbalen Rassismus» zu klassifizieren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seinem Urteil GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus c. Schweiz einstimmig festgehalten, dass dies die Meinungsäusserungsfreiheit gemäss Art. 10 EMRK verletzt. Der Leitentscheid stärkt die – gerade im Bereich der Internetpublikationen – zunehmend bedrängte Meinungsäusserungsfreiheit und statuiert ein wichtiges Präjudiz zugunsten einer funktionierenden demokratischen Debattenkultur.
Inhaltsverzeichnis
- I. Sachverhalt und Prozessgeschichte
- 1. Die Rede zur Schweizer Leitkultur
- 2. Das Publikationsverbot gestützt auf Art. 28a ZGB
- 3. Der Leitentscheid des Bundesgerichts (BGE 138 III 641)
- II. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
- 1. Tatsächliches
- 2. Rechtliches
- a. Eintreten
- b. Eingriff
- c. Gesetzliche Grundlage
- d. Legitimes Ziel
- e. Notwendig in einer demokratischen Gesellschaft
- f. Folgen der Verletzung
- III. Bemerkungen
- 1. Eine notwendige Korrektur politischer Debattenkultur
- 2. «factual basis» – formell und materiell
- 3. Sind mit dem Urteil alle Schweizer Rassisten?
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