Genève doit rejuger Pierre Beck
BGer – Das Bundesgericht hat am Donnerstag die Verurteilung von Pierre Beck wegen Verstosses gegen das Arzneimittelgesetz aufgehoben. Der ehemalige Vizepräsident von Exit wird an die Genfer Justiz zurückverwiesen, die den Fall in Bezug auf das Betäubungsmittelgesetz neu beurteilen muss. (Urteil 6B_646/2020) (el)
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