Verurteilung des «Bärenjägers» wegen Vorteilsannahme ist definitiv
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines früheren Russland-Spezialisten der Bundeskriminalpolizei abgewiesen. Der Mann nahm 2016 die Einladung eines russischen Funktionärs zu einer einwöchigen Bärenjagd in Kamtschaka an und wurde deshalb wegen Vorteilsannahme verurteilt. (Urteil 6B_1033/2020)
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