Russe kann definitiv an die USA ausgeliefert werden
BGer – Ein russischer Geschäftsmann kann definitiv von der Schweiz an die USA ausgeliefert werden. Das Bundesgericht ist auf seine Beschwerde gegen die Auslieferung nicht eingetreten. Zuvor hatte bereits das Bundesstrafgericht eine Freilassung aus der Haft abgelehnt. (Urteil 1C_748/2021)
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