«Ja ist Ja» gehört in die Köpfe, nicht ins Gesetz!
Es wird derzeit debattiert, wie das Sexualstrafrecht der Schweiz an gesellschaftliche Entwicklungen angepasst werden kann. Dass das Konsensprinzip eingeführt werden soll, ist dabei grundsätzlich zu begrüssen. Fraglich ist indes, ob dem Zustimmungsprinzip (Nur Ja ist Ja!) oder dem Ablehnungsprinzip (Jedes Nein heisst Nein!) der Vorzug gegeben werden soll. Dass ersteres den schweizerischen Strafprozess an seine Grenzen oder gar darüber hinaus bringen würde, soll nachfolgend aufgezeigt werden.
Inhaltsverzeichnis
- Ausgangslage
- Strafprozessuale Grundsätze
- Und was ist nun das Problem?
- Na, und jetzt…?
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