Handelsregistereintrag des Trustees als GmbH-Gesellschafter
Am 12. Januar 2022 hat der Bundesrat die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Einführung des Trusts eröffnet. Bereits am 1. Juli 2007 ist das Haager Übereinkommen über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung (HTÜ) für die Schweiz in Kraft getreten. In dessen Zusammenhang wurde insbesondere das IPRG mit einem neuen Kapitel über Trusts ergänzt. In den vorgenannten Gesetzestexten wird jeweils die Offenlegung des Trustverhältnisses in öffentlichen Registern vorgesehen, ohne aber das Handelsregister zu erwähnen. Der Autor zeigt auf, dass eine Offenlegung im Handelsregister bereits unter geltendem Recht möglich sein muss.
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangslage und Fragestellung
- 1. Handelsregistereintrag des GmbH-Gesellschafters
- 2. Trust
- 3. Interesse an der Offenlegung des Trustverhältnisses
- II. Haager Trustübereinkommen (HTÜ)
- III. Anwendung in der Schweiz
- 1. Gesetzliche Regelung
- 2. Vermeintlich ausgebliebene Regelung
- 3. Kein qualifiziertes Schweigen
- 4. Vorrang des Völkerrechts
- IV. Offenlegungsanspruch aus Art. 30 HRegV
- V. Schlussfolgerung
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