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Sehr geehrte Leser*innen
 
Unter den Inhaftierten in Gefängnissen sind überdurchschnittlich viele vulnerable Personen. Dennoch besteht für Personal, das mit Gefängnisinsassen Kontakt hat, keine Covid-Impfpflicht. Anstelle davon werden Massnahmen ergriffen, welche dem Vollzugsziel der Wiedereingliederung entgegenwirken. Thomas Noll, Valerie Profes, Aurélien Martinez, Nina Schnyder und Brigitte Tag erörtern, ob eine Impfpflicht für Gefängnispersonal, mit der die einschränkenden Massnahmen zumindest teilweise aufgehoben werden könnten, aus juristischer Sicht vertretbar wäre.
 
Die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Einführung des Trusts am 12. Januar 2022 nimmt Nando Stauffer von May zum Anlass, die Offenlegung von Trustverhältnissen in öffentlichen Registern zu analysieren. Das Handelsregister wird weder im Haager Übereinkommen über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung (HTÜ) für die Schweiz noch im IPRG erwähnt. Der Autor legt dar, dass die Offenlegung im Handelsregister unter bestehendem Recht schon möglich ist.
 
Obschon die Homeoffice-Pflicht aufgehoben wurde, ist die Rückkehr der Mitarbeiter*innen in die Büroräumlichkeiten schleppend. Luca Cirigliano und Nic Frei orientieren über die zwingenden Arbeitgeberpflichten betreffend das Homeoffice. Dabei richten sie den Fokus auf die Einrichtung eines ergonomischen Arbeitsplatzes. Zudem beantworten sie Fragen zur Kostentragung sowie der Rolle von Homeoffice als Gesundheitsmassnahme in einer Pandemie.
 
Ebenfalls mit dem Arbeiten im Homeoffice beschäftigt sich Victor Palma. Die Pflicht der Arbeitgeberin, die Gesundheit der Mitarbeiter*innen zu schützen, bleibt auch dann bestehen, wenn die Arbeit im Homeoffice geleistet wird. Der Autor untersucht Fragen des Arbeitnehmerschutzes auf ihre spezifische Konkretisierung und Umsetzung hin und analysiert die Herausforderungen betreffend Einhaltung der Arbeitszeit.
 
Wir wünschen eine spannende und lehrreiche Lektüre sowie einen guten Wochenstart!
 
Editions Weblaw
 
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Beiträge
Thomas Noll
Valerie Profes
Aurélien Martinez
Nina Schnyder
Brigitte Tag
Abstract

Zum heutigen Zeitpunkt gibt es keine Covid-Impfpflicht beim Gefängnispersonal, das mit Gefangenen Kontakt hat. Statt einer Impfpflicht werden zur Verhinderung eines intramuralen Covid-Ausbruchs zahlreiche Massnahmen ergriffen, die das gesamte Kollektiv von Gefangenen und Personal «pönalisieren» und das Vollzugsziel der Wiedereingliederung behindern. Es stellt sich die Frage, ob eine generelle Impfpflicht beim Personal mit Gefangenenkontakt mit dem Ziel, diese einschränkenden Massnahmen zumindest zum Teil aufheben zu können, aus juristischer Sicht vertretbar wäre.

Nando Stauffer von May
Abstract

Am 12. Januar 2022 hat der Bundesrat die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Einführung des Trusts eröffnet. Bereits am 1. Juli 2007 ist das Haager Übereinkommen über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung (HTÜ) für die Schweiz in Kraft getreten. In dessen Zusammenhang wurde insbesondere das IPRG mit einem neuen Kapitel über Trusts ergänzt. In den vorgenannten Gesetzestexten wird jeweils die Offenlegung des Trustverhältnisses in öffentlichen Registern vorgesehen, ohne aber das Handelsregister zu erwähnen. Der Autor zeigt auf, dass eine Offenlegung im Handelsregister bereits unter geltendem Recht möglich sein muss.

jcr:d9427451-3734-4615-9465-da236fee46d5
Luca Cirigliano
Nic Frei
Abstract

Die Arbeitsform des Homeoffices gewinnt kontinuierlich an Bedeutung. Zusätzlichen Schub erhielt es durch die Covid-Pandemie. Im vorliegenden Beitrag werden die zwingenden Arbeitgeberpflichten in Sachen Homeoffice dargestellt. Insbesondere wird ein Augenmerk auf die Arbeitgeberpflichten zur Einrichtung eines ergonomischen Homeoffices gemäss Arbeitsgesetz gelegt sowie weitere zwingende Vorgaben zum Gesundheitsschutz. Kurz gestreift werden u.a. weitere Fragen der allgemeinen Kostentragung sowie der Rolle des Homeoffices als Gesundheitsmassnahme in Pandemien.

Victor Palma
Abstract

Homeoffice ist sehr oft gleichbedeutend mit Flexibilität in den Arbeitsverhältnissen. Zu jeder Zeit und an jedem Ort zu arbeiten, scheint auf den ersten Blick attraktiv zu sein. Dies kann tatsächlich der Fall sein, sofern die Gesundheit des Arbeitnehmers durch die ihm gewährte organisatorische Freiheit nicht beeinträchtigt wird. Die allgemeinen Grundsätze des Arbeitnehmerschutzrechts sind auch auf die Leistung von Arbeit im Homeoffice anwendbar. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, einige Fragen des Arbeitnehmerschutzes zu thematisieren und ihre spezifische Konkretisierung und Umsetzung zu prüfen, wenn Arbeit im Homeoffice geleistet wird.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Mannes abgewiesen, der einen SwissPass mit einem offensichtlich fiktiven Geburtsdatum erhalten wollte. Die SBB schlug ein erfundenes, aber mögliches Datum vor, was der Mann ablehnte. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass kein Anspruch auf ein selbst bestimmtes Datum besteht. (Urteil 1C_531/2021)

Jurius
Abstract

BGer – Die St. Galler Anklagekammer muss sich ein zweites Mal mit einem Fall befassen, in dem es um sexuelle Handlungen zwischen einem Jungen mit seiner eineinhalb Jahre jüngeren Schwester geht. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 6B_968/2021)

Jurius
Abstract

BGer – Der Kanton Genf hat einem Abteilungsleiter zurecht wegen unangemessenen Verhaltens gegenüber Untergebenen gekündigt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Das Genfer Kantonsgericht hatte die Kündigung aufgehoben. Es war der Ansicht, dass die Verfehlungen eine Entlassung nach mehr als 20 Dienstjahren nicht rechtfertigen. (Urteil 8C_610/2021)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde des chinesischen Schwimmers Sun Yang ab, die er gegen den Entscheid des Internationalen Sportschiedsgerichts in Lausanne erhoben hat. Der angefochtene Entscheid, mit dem Sun Yang eine Sperre von vier Jahren und drei Monaten ab Februar 2020 auferlegt wurde, verstösst nicht gegen grundlegende Prinzipien der Rechtsordnung; auch wurde das rechtliche Gehör von Sun Yang nicht verletzt. Auf weitere Rügen des Sportlers ist das Bundesgericht nicht eingetreten. (Urteil 4A_406/2021)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Die Armee hat einen Waadtländer zurecht ausgeschlossen, der 2020 wegen Angriffs, Freiheitsberaubung und Entführung verurteilt wurde. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Mann hatte mit drei Kollegen einen Jugendlichen entführt und geschlagen, der ihnen drei Hanfpflanzen gestohlen hatte. (Urteil A-962/2021)

Jurius
Abstract

BVGer – Auf der Alp Lavaz rissen Wölfe im Sommer 2021 insgesamt elf Schafe. Weil aber drei Schafe ausserhalb des geschützten Weidegebiets erlegt wurden, bestätigt das Bundesverwaltungsgericht den Entscheid des Bundesamtes für Umwelt, drei Jungtiere des Wolfsrudels nicht zum Abschuss freizugeben. (Urteil A-4634-2021)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Abstract

BStGer – Der erstinstanzlich verurteilte Hedgefonds-Manager Florian Homm hat vergeblich darum ersucht, seine Krankenkassen-Prämien und eine Hypothek mit einem Teil der 22 Millionen Franken begleichen zu können, die im Strafverfahren gegen ihn beschlagnahmt wurden. Dies hat das Bundesstrafgericht entschieden. (Beschluss BB.2021.252)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Es ist vorgesehen, das neue Datenschutzrecht auf den 1. September 2023 in Kraft zu setzen. Der dafür notwendige Entscheid des Bundesrates muss noch erfolgen.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 4. März 2022 die Teilrevision der Verordnung über das Betriebs- und Unternehmensregister (BURV) verabschiedet. Diese setzt den Grundstein für die weitere Umsetzung der gemeinsamen Stammdatenverwaltung des Bundes im Bereich Unternehmen. So schafft sie Klarheit und Transparenz rund um die Definition und die Bearbeitung dieser Daten. Die Revision des Anhangs zur Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR) ihrerseits sieht die Erweiterung der im Internet öffentlich zugänglichen Informationen vor und stärkt so das Potential des Referenzinformationssystems GWR.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 4. März 2022 die Botschaft zum Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) verabschiedet. Damit sollen die Rechtsgrundlagen für eine wirkungsvolle digitale Transformation in der Bundesverwaltung sowie für die Zusammenarbeit zwischen Behörden verschiedener Gemeinwesen und Dritten auf dem Gebiet des E-Government geschaffen werden.

Gesetzgebungsübersicht
Jurius
Abstract

Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im März 2022 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.