Sehr geehrte Leser*innen
Leistungen, die zulasten der obligatorischen Krankenversicherung abgerechnet werden, müssen zweckmässig, wirksam und wirtschaftlich sein. Patrizia Gratwohl analysiert die sogenannte Screening-Methode, die bei der Kontrolle der Wirtschaftlichkeit nach Art. 56 KVG zur Anwendung kommt. Sie kommt zum Schluss, dass diese Methode nicht als Beweismethode gelten kann.
Inwiefern können die bundesrechtlichen Vorgaben des Binnenmarktgesetzes (BGBM) auch staatliche Beihilfen von Kantonen und Gemeinden erfassen? Stefan Renfer vertritt die Auffassung, dass die Grundlagen in der Bundesverfassung ausreichen, um die Ausrichtung kantonaler und kommunaler Beihilfen gesetzlich zu überprüfen. Gegen das BGBM verstossen nach Ansicht des Autors marktzugangsbeschränkende Beihilfen von Kantonen und Gemeinden.
Audrey Durand erörtert die rechtlichen Aspekte der wichtigsten Finanzierungsarten, die einem Unternehmen zur Verfügung stehen. Sie beleuchtet sowohl Arten der Eigenfinanzierung als auch der Fremdfinanzierung. Abschliessend werden die Beteiligungsfinanzierung und zwei hybride Finanzierungsformen untersucht.
Das Handbuch Homeoffice von Isabelle Wildhaber klärt einen ganzen Strauss rechtlicher Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Arbeit von zu Hause aus – für Arbeitnehmende wie auch Arbeitgebende – aufdrängen. Nils Güggi hat das Buch gelesen und liefert nun die Rezension dazu.
Wir wünschen eine spannende und lehrreiche Lektüre sowie einen guten Wochenstart!
Editions Weblaw
Abstract
Bei der Kontrolle der Wirtschaftlichkeit nach Art. 56 KVG kommt seit dem Statistikjahr 2017 die sog. Screening-Methode zur Anwendung. Hierbei stellt sich die Frage, ob diese Methode – wie auch frühere statistische Methoden wie der Durchschnittskostenvergleich – als Beweismethode gilt, d.h. den Beweis für die Unwirtschaftlichkeit der Praxisführung einer Ärztin, eines Arztes erbringt. Der vorliegende Beitrag beantwortet diese Frage und zeigt auf, dass dies unter Berücksichtigung der vertraglichen Grundlage der Screening-Methode, dem Screening-Vertrag und dessen gesetzlicher Grundlage, Art. 56 Abs. 6 KVG, nicht der Fall ist.
Abstract
Dieser Beitrag kommt zum Schluss, dass die Grundlagen in der Bundesverfassung genügen, um unter dem Blickwinkel eines einheitlichen Schweizer Wirtschaftsraums die Ausrichtung kantonaler und kommunaler Beihilfen gesetzlich zu überprüfen. Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat in zwei Konstellationen gestützt auf das Binnenmarktgesetz (BGBM) eine Erfassung von Unterstützungsleistungen bereits bejaht. Marktzugangsbeschränkende Beihilfen der Kantone und Gemeinden verstossen nach Auffassung des Autors gegen das BGBM. Die Erörterungen erfolgen unter einer liberalen Perspektive und hinterfragen Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Aktivitäten.
Abstract
Dieser Beitrag befasst sich mit den wichtigsten rechtlichen Aspekten der verschiedenen Finanzierungsarten, die einem Unternehmen zur Verfügung stehen. Der Artikel beschreibt verschiedene Arten der Eigenkapitalfinanzierung und konzentriert sich dann auf die wichtigsten Arten der Bereitstellung von Fremdkapital. Das Crowdfunding sowie zwei hybride Finanzierungsformen werden von der Autorin am Ende dieses Beitrags behandelt. (xf)
Abstract
Die Arbeit im Homeoffice hat viele Vorteile und einige Nachteile – soweit so gut und unbestritten. Wie ist das aber aus juristischer Optik, wenn jemand im Homeoffice arbeitet? Wer bezahlt das Arbeitszimmer, wer haftet bei einem Arbeitsunfall zuhause im Homeoffice oder ab wann gründe ich als Arbeitgeberin aus Versehen eine Betriebsstätte in einem anderen Kanton? Im vorliegend besprochenen Handbuch Homeoffice werden die wichtigsten Fragen geklärt.
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hält eine Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung zur Ermittlung des Invaliditätsgrades anhand der Tabellenlöhne der LSE nicht für angezeigt. Es liegen keine ernsthaften sachlichen Gründe für eine Änderung der Praxis vor. Für die korrekte Festlegung des Invaliditätsgrades sind die bisher angewandten Korrekturinstrumente von zentraler Bedeutung. Eine Änderung der Rechtsprechung zum heutigen Zeitpunkt wäre mit Blick auf die per 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Anpassungen des Bundesgesetzes und der Verordnung über die Invalidenversicherung ohnehin nicht opportun. (Urteil 8C_256/2021)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerden der beiden Co-Präsidenten der Jungen SVP des Kantons Bern gegen ihre Verurteilung wegen Rassendiskriminierung ab. Das Obergericht des Kantons Bern hatte sie 2019 im Zusammenhang mit einem 2018 auf Facebook und auf der Homepage der Partei veröffentlichten Beitrag zu Transitplätzen für ausländische Fahrende schuldig gesprochen. (Urteile 6B_636/2020, 6B_637/2020)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines jungen Mannes wegen Raubes bestätigt, der im Januar 2017 vor einem Aarauer Jugendtreff eine Person ins Gesicht schlug und ihr ein Zigarettenpacket stahl. Der Fall geht jedoch zur Beurteilung eines Vorfalls mit einem Schlagstock zurück an das Aargauer Obergericht. (Urteil 6B_1404/2020)
Abstract
BGer – Das Waadtländer Kantonsgericht muss die Revision des Urteils eines wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verwahrten Mannes prüfen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann reichte einen Brief eines seiner Opfer und eines Geistlichen ein. (Urteil 6B_361/2021)
Abstract
BGer – Das kantonale Steueramt Zürich durfte im Zusammenhang mit den ausstehenden Steuern des Zürcher Dolder-Besitzers Urs E. Schwarzenbach das Betreibungsamt Maloja GR mit der Sicherstellung von Vermögenswerten von 140 Millionen Franken beauftragen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Schwarzenbach abgewiesen. (Urteil 5A_1000/2020)
Abstract
BGer – Nach der Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen einer nachträglichen Verwahrung hat das Bundesgericht das entsprechende Urteil revidiert. Den Fall hat es zur Neubeurteilung ans Zürcher Obergericht zurückgewiesen. Der wegen Mordes verurteilte Mann kommt vorerst nicht frei. (Urteil 6F_5/2022)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Gemeinde Cugy (VD) und von elf Privatpersonen gegen den Teilnutzungsplan für den Windpark EolJorat Sud ab. Das Projekt sieht vor, bis 2026 acht Windkraftanlagen in den Wäldern des Jorat zu errichten und die Region Lausanne mit 100 Prozent erneuerbarer Energie zu versorgen. (Urteile 1C_575/2019 und 1C_576/2019)
Abstract
BGer – Die Durchführung einer ausserordentlichen Urnenabstimmung statt einer Landsgemeinde im Kanton Appenzell-Innerrhoden im Frühling 2021 war rechtens. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde von drei Personen abgewiesen, die trotz Corona-Epidemie eine Landsgemeinde verlangten. (Urteil 1C_147/2021)
Abstract
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Verfügung der FINMA bestätigt, wonach die unterdessen liquidierte Private Equity Invest ohne die dafür notwendige Bewilligung Wertpapiere verkauft hat. Anleger investierten 66 Millionen Euro. Die Zürcher Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die zwei federführenden Verwaltungsratsmitglieder. (Urteile B-2683/2018, B-2713/2018 und B-2714/2018)
Abstract
BVGer – Der Ehemann der 2016 entlassenen Schweizer Botschafterin in Venezuela fordert vom Bund einen Schadenersatz von rund 20 Millionen Franken. Dies geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor. Im Zusammenhang mit seiner Klage verlangte der Mann Einsicht in Dokumente des Nachrichtendienstes über ihn. (Urteil A-1221/2020)
Abstract
Die Militärinvention Russlands in der Ukraine führt an verschiedenen internationalen Rohstoffmärkten zu teilweise massiv höheren Preisen. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat deshalb den Grenzschutz für verschiedene Futtergetreide angepasst. Die tieferen Einfuhrzölle treten am 15. März 2022 in Kraft.
Abstract
Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt die Geldwäschereiverordnung-FINMA an, um den jüngsten Revisionen des Geldwäschereigesetzes und der bundesrätlichen Geldwäschereiverordnung Rechnung zu tragen. Sie führt dazu eine Anhörung bis am 10. Mai 2022 durch.
Abstract
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eröffnet die Anhörung zur Totalrevision der Datenverordnung-FINMA. Mit dieser Totalrevision setzt die FINMA das revidierte Schweizer Datenschutzrecht in ihrer Datenverordnung um.
Abstract
Am 1. Mai 2022 tritt eine Änderung des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 11. März 2022 beschlossen. Mit dieser Änderung wird die explizite gesetzliche Grundlage geschaffen, um Daten der Fernmeldeüberwachung im Verarbeitungssystem (V-FMÜ) des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) analysieren zu können.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. März 2022 eine Teilrevision der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) verabschiedet. Die bestehende Praxis bei der Steuerung der bundesnahen Betriebe wird damit rechtlich stärker verankert.
Abstract
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Januar bis und mit 16. Februar 2022 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
Jusletter