Sehr geehrte Leser*innen
Wie zuverlässig sind rechtliche Beurteilungen der Risiken von Datenbearbeitungen? David Rosenthal zeigt anhand eines Experiments auf, welche Bandbreite intuitive Entscheide in diesem Bereich aufweisen können. Er argumentiert auf Basis der Ergebnisse, dass Massnahmen, welche die Wahrung der Beurteilungsqualität sicherstellen, elementar sind und von den Verantwortlichen in den Betrieben angewandt werden sollten.
Die in der vergangenen Wintersession diskutierte Verstärkung der Strafverfolgung nehmen Daniel Jositsch und Richard Lötscher zum Anlass, über die besprochenen Geschäfte zu orientieren. Die Autoren widmen sich der besprochenen Phänotypisierung im DNA-Profil-Gesetz sowie der Abschaffung der Verjährung bei Schwerstverbrechen und nehmen die ebenfalls zur Sprache gebrachte Strafrahmenharmonisierung unter die Lupe.
Artur Terekhov analysiert im Zusammenhang mit der Covid-Pandemie die bis vor kurzem geltende Zertifikatspflicht am Arbeitsplatz und die daraus abgeleitete Testpflicht für ungeimpfte Arbeitnehmende. Er kommt zum Schluss, dass die Differenzierung zwischen den Mitarbeiter*innen als bundesrechtswidrig zu qualifizieren ist und somit auch Entlassungen von Arbeitnehmenden, die sich einer Testpflicht widersetzen, rechtswidrig sind.
Was ist unter einem objektivierten Gerechtigkeitsanspruch zu verstehen? Mit dieser Frage befasst sich Hans Giger und setzt sich in einer Analyse kritisch mit Texten zu ausgewählten Bundesgerichtsentscheiden auseinander. Der Autor folgert, dass eine unbestechliche, mathematische Berechenbarkeit der Gerechtigkeitsverwirklichung in der Realität nicht existiert.
Wir wünschen eine lehrreiche und interessante Lektüre sowie einen guten Wochenstart!
Editions Weblaw
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Abstract
Die Einschätzung des Risikos einer Datenbearbeitung für die betroffenen Personen ist für die rechtliche Beurteilung der Datenbearbeitung wesentlich. Bei potenziell heiklen Datenbearbeitungen schreibt das neue Datenschutzgesetz sogar vor, dass sie dokumentiert werden muss. In der Praxis werden sie oft schnell und spontan gefällt. Doch wie zuverlässig sind solche Beurteilungen? Ein Experiment zeigt welche enorme Bandbreite intuitive Entscheide in diesem Bereich aufweisen können – und wie wichtig daher Massnahmen zur Sicherung der Beurteilungsqualität sind. Diese gibt es und sollten praktiziert werden – auch von Aufsichtsbehörden und Gerichten. Aus dem Experiment gefolgert werden kann aber auch, dass es die eine «richtige» Beurteilung eines Risikos einer Bearbeitung schlicht nicht gibt.
Abstract
In der vergangenen Wintersession wurden zwei das Strafrecht respektive Strafprozessrecht betreffende Geschäfte sehr emotional und intensiv diskutiert. Beide haben das Ziel, die Strafverfolgung insbesondere bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten zu verstärken; es handelt sich einerseits um die Einführung der Phänotypisierung im DNA-Profil-Gesetz und die Abschaffung der Verjährung bei mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe bedrohten Delikten. Ein weiteres, vertieft diskutiertes Geschäft war die Strafrahmenharmonisierung. Dieses konnte in abgespeckter Form und nach langem Tauziehen zwischen den Ratskammern abgeschlossen werden.
Abstract
Bis vor kurzem sahen diverse private Arbeitgeber eine Zertifikatspflicht am Arbeitsplatz vor, woraus folgte, dass sich einzig ungeimpfte Mitarbeitende gegen Covid testen lassen mussten. In gewissen Kantonen bestanden/bestehen gar kantonale Verordnungsnormen, die v.a. im Gesundheitswesen eine Testpflicht einzig für ungeimpfte Angestellte vorsehen. Angesichts dessen, dass die Covid-Impfung keine sterile Immunität gegenüber Dritten vermittelt, hält diese unsachliche Differenzierung vor dem Bundesprivatrecht nicht stand. Daher erweisen sich Kündigungen von Mitarbeitenden, die sich einer solchen persönlichkeitsverletzenden Weisung widersetzen, als rechtswidrig.
Abstract
Jeder Bürger eines Staates will in einer Welt leben, die ihm Gerechtigkeit in allen Belangen Gewähr leistet. Was aber ist gerecht? Diese Frage kann nicht mit mathematischer Sicherheit beantwortet werden. Der Gesetzgeber versucht durch seine Erlasse eine gewisse Richtlinie festzuhalten. Durch die vielen offenen interpretationsbedürftigen Begriffe und Formulierungen liegt die Fokussierung im Streitfall im Ermessen der urteilenden Instanz. Die Analyse dieser Problematik soll die Grenzen der Möglichkeiten aufzeichnen.
Abstract
BGer – Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) müssen sicherstellen, dass sämtliche Rampen im Ein- und Ausstiegsbereich der neuen Fernverkehrs-Doppelstockzüge (FV-Dosto) eine maximale Neigung von 15 % aufweisen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte dies nur für einen Ein- und Ausstieg pro Zug verlangt. Darüber hinaus muss das Bundesamt für Verkehr (BAV) abklären, ob der Ein- und Ausstieg von mobilitätsbehinderten Menschen mit Bezug auf die Abfolge der beanstandeten Gestaltungselemente insgesamt autonom und sicher genutzt werden kann. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde von Inclusion Handicap teilweise gut. (Urteil 2C_26/2019)
Abstract
BGer – Ein wegen Veruntreuung verurteilter Mann muss seine Reststrafe als Halbgefangener nach der zeitweisen Schliessung seiner Anstalt wegen der Corona-Pandemie im Frühling 2020 doch noch verbüssen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 6B_753/2021)
Abstract
BGer – Der Generalsekretär des Bundesstrafgerichts wies das Gesuch eines Mannes um Anonymisierung eines Urteils ab, ohne über die entsprechende Kompetenz zu verfügen. Das Bundesgericht hat den Entscheid aufgehoben und die Sache zur korrekten Behandlung ans Bundesstrafgericht zurückgewiesen. (Urteil 1C_432/2020)
Abstract
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Sanktion gegen die frühere Galenica und deren Tochtergesellschaft HCI Solutions von 4,5 Millionen Franken auf rund 3,8 Millionen Franken gesenkt. Die Weko hatte die Unternehmen wegen des Missbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung bei elektronischen Medikamenteninformationen gebüsst. (Urteil B-2597/2017)
Abstract
BVGer – Das Bundesamt für Verkehr legte eine Projektierungszone für den Bau der künftigen SBB-Werkstätte in Arbedo-Castione fest. Das Bundesverwaltungsgericht erklärt nun die dagegen erhobenen Beschwerden für unzulässig wegen mangelnder Legitimation der Beschwerdeführenden. (Urteil A-1404/2019)
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. Februar 2022 Änderungen an drei Verordnungen im Umweltbereich genehmigt. Die Anpassungen zielen insbesondere darauf ab, die Ablagerung von Ausbauasphalt in Deponien zu begrenzen. Weiter betreffen sie neue Bestimmungen für Chemikalien und Pflanzenschutzmittel sowie Vereinfachungen im Vollzug der Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen.
Abstract
Am 23. Februar 2022 hat der Bundesrat die Verordnung zum Bundesgesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung verabschiedet. Verordnung und Gesetz treten nun per 1. April 2022 in Kraft. Der Bundesrat beendet damit die vollständige Überarbeitung der Rechtsgrundlagen zur Förderung der Internationalisierung des Schweizer Bildungssystems.
Abstract
Das bernische Belagslieferwerk BERAG AG in Rubigen hat seine Aktionärinnen gegenüber anderen Unternehmen jahrelang bevorzugt, seine Kundinnen und Kunden an sich gebunden und damit den Wettbewerb behindert. Zudem hat die Mehrheit der Aktionärinnen bis 2016 ein Konkurrenzverbot vereinbart.
Jusletter