Bundesrecht darf Transparenz-Gebot für Verwaltungen nicht behindern
BGer – Die Genfer Justiz durfte sich nicht ohne weiteres auf das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge berufen, um einem Journalisten die Herausgabe eines Protokolls der Pensionskasse des Kantons zu verweigern. Das Bundesgericht hat den Fall zur erneuten Entscheidung ans Kantonsgericht zurückgewiesen. (Urteil 1C_336/2021)
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