Anklagegrundsatz verletzt: Bundesgericht gibt Asylbewerber Recht
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines zur Tatzeit in Embrach ZH untergebrachten Asylsuchenden gutgeheissen, der wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt wurde. In der Anklage war der Tatvorwurf nicht so erhoben worden, wie er vor der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts zur Verurteilung gelangte. (Urteil 6B_1262/2021)
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