Freispruch Facebook-Kontoinhaber für rassistische Kommentare von Dritten
Zitiervorschlag: Jurius, Freispruch Facebook-Kontoinhaber für rassistische Kommentare von Dritten, in: Jusletter 16. Mai 2022
BGer – Das Bundesgericht weist eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft des Kantons Neuenburg ab. Sie beantragte die Verurteilung des Inhabers eines Facebook-Kontos wegen Rassendiskriminierung, auf dessen «Pinnwand» Dritte rassistische Kommentare gepostet hatten. Da der Inhaber des Facebook-Kontos von den fraglichen Beiträgen keine Kenntnis hatte, ist seine strafrechtliche Verantwortlichkeit mangels einer spezifischen Rechtsgrundlage ausgeschlossen. (Urteil 6B_1360/2021)