BAV leitet Strafuntersuchung in zwei Subventionsfällen ein
Zwei Gerichtsurteile haben zur Klärung der Frage beigetragen, durch wen Strafverfahren bei mutmasslichem Subventionsbetrug im öffentlichen Verkehr zu führen sind. Auf dieser Basis leitet das Bundesamt für Verkehr (BAV) Strafuntersuchungen in den Fällen BLS und Bus Ostschweiz ein.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare