Aus dem Bundesgericht
DOI: 10.38023/98cc7d2e-ae4a-4580-becd-56fdd4effc3c
Staatsanwaltschaft Basel-Stadt muss Praxis bei Strafbefehlen ändern
Zitiervorschlag: Jurius, Staatsanwaltschaft Basel-Stadt muss Praxis bei Strafbefehlen ändern, in: Jusletter 8. August 2022
BGer – Die Unterschriften-Stempel der Staatsanwälte des Kantons Basel-Stadt werden in Zukunft weniger oft zum Einsatz kommen. Das Bundesgericht hat nämlich entschieden, dass die Strafbefehle eigenhändig von den Staatsanwälten unterschrieben werden müssen. Die Stempel-Praxis ist nicht rechtskonform. (Urteil 6B_684/2021)