Elektronische Eingaben im Rahmen von Strafprozessen
Um eine bisher mit einer eigenhändigen Unterschrift versehene (Papier-)Eingabe per Post in einem Verfahren unter der Geltung der Strafprozessordnung nunmehr in elektronischer Form gültig einzureichen, hat die Eingabe im PDF-Format zu erfolgen, eine qualifizierte elektronische Signatur aufzuweisen und muss über eine anerkannte Zustellplattform an die Behörde übermittelt werden. Für die Prüfung der Gültigkeit der qualifizierten elektronischen Signatur steht Behörden und Privaten ein kostenloser Validator der Bundeskanzlei zur Verfügung, welcher allerdings das Risiko einer Verletzung des Amts- bzw. Berufsgeheimnisses birgt.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Anforderung an das elektronische Dokument
- III. Anforderungen an die elektronische Übermittlung
- IV. Validierung qualifizierter elektronischer Signaturen
- V. Kritik und Verbesserungsvorschläge
- VI. Fazit
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