Inkrafttreten der Änderung des Gaststaatgesetzes
Der Bundesrat hat beschlossen, die Änderung des Gaststaatgesetzes (GSG) per 1. November 2022 in Kraft zu setzen. Die Revision steht im Einklang mit der vom Bundesrat verfolgten Gaststaatpolitik der Schweiz. Mit der Änderung soll der besonderen Situation des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) im Bereich der beruflichen Vorsorge Rechnung getragen werden.
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