Liebe Leser*innen
Der per 1. Juli 2022 in Kraft getretene Art. 32c RPV soll eine neue Richtung im Solaranlagenrecht vorgeben. Dies nehmen Oliver Streiff, Renata Trajkova und Andreas Abegg zum Anlass, die neue Bestimmung, welche die Bewilligung von Solaranlagen ausserhalb von Bauzonen erleichtern soll, einer rechtlichen Einordnung zu unterziehen.
Im Lichte der steigenden Beliebtheit von Data Mining erläutern Fabian Teichmann und Chiara Wittmann, weshalb eine Regulierung dieser Praxis von den Interessen der Nutzer*innen und nicht von den Plänen privater Unternehmen geleitet werden muss. Dabei beleuchten sie die ethischen Grenzen der Datenerfassung sowie die Frage der informierten Zustimmung.
Erik Evtimov und Guillaume Murawa liefern eine Übersicht über das geltende internationale und europäische Wagenrecht im Kontext der Einheitlichen Rechtsvorschriften für Verträge über die Verwendung von Wagen im internationalen Eisenbahnverkehr. Die Autoren analysieren zudem die Trennung der Regulierung für die Verwendung von Wagen und der Regulierung für Verträge über die internationale Güterbeförderung.
Wir wünschen eine lehrreiche und interessante Lektüre sowie einen guten Wochenstart!
Editions Weblaw
In eigener Sache:
- Wir führen am 4., 6., 26. und 28. Oktober 2022 verschiedene Weblaw Metaverse Lessons durch. Teilnahme vor Ort am Weblaw Campus Zürich @ FFHS Gleisarena oder online über Zoom. Mehr Informationen zu den Kursen finden Sie unter www.weblaw.ch/metaverse.
- Am Freitag, 21. Oktober 2022 findet der Kurs «Programmieren für Juristinnen und Juristen» statt. Veranstaltungsort ist der Weblaw Campus Zürich @ FFHS Gleisarena.
Abstract
Am 1. Juli 2022 hat der Bundesrat Art. 32c RPV in Kraft gesetzt. Diese Verordnungsbestimmung soll die Bewilligung von Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen erleichtern und damit eine neue Richtung vorgeben, denn bisher waren Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen – von Dächern in der Landwirtschaftszone abgesehen – verpönt. Die Autoren beleuchten die neue Bestimmung und nehmen eine erste rechtliche Einordnung vor. Sie zeigen auf, warum Art. 32c RPV kaum die erhoffte Erleichterung bringen wird.
Abstract
Je mehr die Öffentlichkeit auf die Praxis und die Popularität des Data Mining aufmerksam wird, desto lauter wird der Ruf nach dessen Regulierung. Im vorliegenden Beitrag wird erläutert, warum sich die Regulierung in diesem Zusammenhang an den Interessen der Nutzer orientieren muss und nicht an den Plänen privater Unternehmen, die personenbezogene Daten zur Erzielung erheblicher finanzieller Gewinne sammeln. Die ethischen Grenzen der allgegenwärtigen wahllosen Datenerfassung, Fragen der informierten Zustimmung und der Authentizität der erhobenen Daten müssen mit ethischer Präzision gehandhabt werden. (xf)
Abstract
Basierend auf dem Grundprinzip der Vertragsfreiheit im internationalen Eisenbahnverkehrsrecht in Form des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF 1999) und des Allgemeinen Vertrages über die Verwendung von Güterwagen (AVV 2006) weist der Vertrag über die Verwendung von Güterwagen eine andere rechtliche Struktur und ein anderes Haftungsregime auf als der allgemeine Güterbeförderungsvertrag oder der Vertrag über die Nutzung der Infrastruktur. (xf)
Abstract
BGer – Nur tatsächliche Ersttäter im Strassenverkehr können von der Regelung profitieren, dass die im Ausland verfügte Dauer eines Führerausweisentzugs von den Schweizer Behörden nicht überschritten werden darf. Das Bundesgericht bestätigt den gegen eine Autolenkerin in der Schweiz verhängten dreimonatigen Führerausweisentzug für ihre Tempoüberschreitung in Österreich. (Urteil 1C_653/2021)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht weist die Klage eines ehemaligen Managers der Credit Suisse gegen seine Entlassung ab. Der Mann war von Mitte der 1990er Jahre bis 2011 Leiter der Nordamerika-Abteilung der Genfer Niederlassung. In dieser Funktion war er an Handlungen beteiligt, die darauf abzielten, die US-Kundschaft trotz der immer strengeren Regeln der USA zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu halten und zu vergrössern. (Urteil 4A_479/2020)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hebt die Degradierung eines Genfer Polizisten auf. Die Massnahme war vom Staatsrat ergriffen worden, nachdem der Beschwerdeführer wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt worden war. (Urteil 8D_7/2021) (el)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht erklärt die Beschwerde des Sohnes des Opfers eines Frauenmordes im Jahr 2019 in Courfaivre (JU) für unzulässig. Mit diesem Urteil äussert es sich nicht in der Sache zum Urteil der Justiz des Jura, die die Klage der Angehörigen der von ihrem Mann getöteten Mutter zurückgewiesen hatte (Urteil 6B_1/2022) (cs)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde des Geschäftsmannes Carlos Manuel de São Vicente aus Angola teilweise gut, der in seinem Land wegen Veruntreuung öffentlicher Mittel inhaftiert wurde. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts muss vor der Gewährung von Rechtshilfe diplomatische Garantien einholen. (Urteil 1C_349/2022) (cs)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht weist ein von einem mazedonischen Staatsbürger eingereichtes Ablehnungsgesuch einer rechtsmedizinischen Gutachterin zurück. Der Mazedonier wurde verdächtigt, im Juni 1999 an einem Raubüberfall in Biel teilgenommen zu haben. Bei diesem Überfall war ein junger Jenischer erschossen worden. (Urteil 1B_165/2022) (cs)
Abstract
BGer – Anwaltskosten, die bei einem Elternteil zum Erlangen von Unterhaltszahlungen für sich oder für die Kinder anfallen, können bei der direkten Bundessteuer nicht als Gewinnungskosten abgezogen werden. Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) gut. (Urteil 2C_382/2021)
Abstract
BStGer – Am 19. September 2022 hat die Strafkammer des Bundesstrafgerichts ihr Urteil gegen eine fast 30-jährige schweizerisch-italienische Doppelbürgerin gefällt. (Urteil SK.2022.20)
Abstract
Der Bundesrat hat beschlossen, die Änderung des Gaststaatgesetzes (GSG) per 1. November 2022 in Kraft zu setzen. Die Revision steht im Einklang mit der vom Bundesrat verfolgten Gaststaatpolitik der Schweiz. Mit der Änderung soll der besonderen Situation des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) im Bereich der beruflichen Vorsorge Rechnung getragen werden.
Abstract
Der Bundesrat hat am 23. September 2022 entschieden, die bei der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV) geltenden Wertschöpfungskriterien per 1. Januar 2023 anzupassen. Damit will er die Exportwirtschaft weiterhin administrativ entlasten, die Planungssicherheit erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit der SERV sicherstellen.
Jusletter