Liebe Leser*innen
Anlässlich des Inkrafttretens der Aktienrechtsrevision am 1. Januar 2023 präsentiert Peter Nobel eine Übersicht über das heutige Aktienrecht. Dabei orientiert er sowohl über die Herkunft und die jüngere Gesetzgebung des geltenden Aktienrechts als auch über das künftige Aktienrecht der Revision vom 19. Juni 2020 und neue Tendenzen.
Einige Ordnungsbussenlisten-Übertretungen sind im ordentlichen Verfahren zu beurteilen. Natalie Stauber analysiert, bei welchen Konstellationen dies der Fall ist. Zudem beleuchtet sie die jeweilig anwendbaren Verfahrensbestimmungen und macht Ausführungen zur Halterhaftung.
Mit der Verabschiedung des neuen Datenschutzgesetzes am 25. September 2020 wurde der Begriff der automatisierten Einzelentscheidung ins Schweizer Recht eingeführt. Die damit verbundenen Rechte und Pflichten erörtert Senida Mehmedovic, wobei sie besonderes Augenmerk auf das Auskunftsrecht legt.
Thomas Sprecher befasst sich mit der Haftung von Stiftungsratsmitgliedern. Diese haften unmittelbar mit der Begründung der Organstellung für schuldhaft begangene Pflichtverletzungen mit ihrem vollen Vermögen. Der Autor zeigt auf, wie sich Stiftungsratsmitglieder angemessen vorbereiten können.
Wir wünschen eine lehrreiche und interessante Lektüre sowie einen guten Wochenstart!
Editions Weblaw
In eigener Sache:
Am Freitag, 21. Oktober 2022 findet der Kurs «Programmieren für Juristinnen und Juristen» statt. Veranstaltungsort ist der Weblaw Campus Zürich @ FFHS Gleisarena, Zollstrasse 17, 8005 Zürich.
Abstract
Die grosse Aktienrechtsrevision vom 19. Juni 2020, die eigentlich klein ist, hat ihren Abschluss gefunden und tritt – ausser weniger schon in Kraft gesetzter Bereiche – am 1. Januar 2023 in Kraft. Dies nimmt der vorliegende Aufsatz zum Anlass, um einen Überblick zum heutigen Aktienrecht zu geben. Lohnend für Verständnis und Einordnung ist der Blick auf die Herkunft des Aktienrechts (A.); auch die jüngere Gesetzgebung rund um das geltende Aktienrecht wird aufgearbeitet (B.); das künftige Aktienrecht der Revision vom 19. Juni 2020 soll dargestellt werden (C.); abschliessend ist der Blick nach vorne, auf noch neuere Tendenzen zu richten (D.).
Abstract
Der vorliegende Beitrag stellt die Besonderheiten dar, die bei in Ordnungsbussenlisten aufgeführten Übertretungen im (in der Regel nachfolgenden) ordentlichen Verfahren zu beachten sind. Dazu werden zuerst die Voraussetzungen des Ordnungsbussenverfahrens dargelegt. Anschliessend werden die einzelnen Konstellationen aufgezeigt, bei welchen im ordentlichen Verfahren über in Ordnungsbussenlisten aufgeführte Übertretungen zu entscheiden ist, sowie die jeweilig anwendbaren Verfahrensbestimmungen erörtert. Schliesslich werden noch einige Ausführungen zur Halterhaftung gemacht.
Abstract
Mit der Annahme des neuen Datenschutzgesetzes durch das Parlament am 25. September 2020 wurde zum ersten Mal der Begriff der automatisierten Einzelentscheidung in das Schweizer Recht eingeführt. Der vorliegende Beitrag erläutert den Begriff einer solchen Entscheidung sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten, wobei ein besonderes Augenmerk auf das Auskunftsrecht gerichtet wird. (xf)
Abstract
Stiftungsratsmitglieder haften für schuldhaft begangene Pflichtverletzungen persönlich mit ihrem vollen Vermögen. Diese Haftung beginnt, was oft übersehen wird, schon am ersten Tag ihrer Amtszeit. Wie können sie sich angemessen vorbereiten?
Abstract
BGer – Die Verwahrung eines Täters fällt nicht in Betracht, wenn ihm einzig die Beteiligung an einer terroristischen Organisation im Sinne des Al-Qaïda/IS-Gesetzes nachgewiesen werden kann. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Bundesanwaltschaft gegen ein Urteil der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts ab. (Urteil 6B_57/2022)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat die Strafen gegen zwei Geschäftsleute der MUS-Affäre abgemildert. Die ursprünglich 2013 im tschechischen Privatisierungsskandal verhängten Freiheitsstrafen wurden unter anderem wegen der Verletzung des Beschleunigungsverbots um die Hälfte reduziert. (Urteile 6B_406/2022 und 6B_684/2022)
Abstract
BGer – Grenzschutzbeamte dürfen wie Polizisten und Gefängnispersonal eine Leibesvisitation durchführen, wenn die Umstände dies erfordern. Die Durchsuchungen müssen sich aber auf die Oberfläche des Körpers und Körperöffnungen ausserhalb des Intimbereichs beschränken, wie das Bundesgericht in einem am Dienstag publizierten Urteil festhält. (Urteil 2C_19/2022)
Abstract
BGer – Die Zürcher Staatsanwaltschaft erreicht die Aufhebung des Freispruchs eines Autofahrers, der sich auf das Unwohlsein seiner Frau berufen hatte, um eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung zu rechtfertigen. Das Bundesgericht lässt den vom Zürcher Obergericht bejahten Notstand nicht gelten. (Urteil 6B_322/2022) (el)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht lehnt den Antrag auf Freilassung eines Serben ab, der im Juli 2019 an einem Raubüberfall auf einen Juwelier in Lausanne beteiligt gewesen sein soll. Der Mann befindet sich seit seiner Auslieferung aus Frankreich Anfang April 2022 in Untersuchungshaft. Ihm wird qualifizierter Raub und Sachbeschädigung vorgeworfen. (Urteil 1B_440/2022) (el)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht lehnt den Antrag auf Freilassung des Täters ab, der Ende Juni mitten in Basel eine Hammer-Attacke verübt hatte. Der Mann muss sich wegen versuchten Mordes verantworten und befindet sich seither in Untersuchungshaft. (Urteil 1B_420/2022) (el)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hebt erneut die Verurteilung eines Klimaaktivisten durch die Waadtländer Justiz auf. Der Beschwerdeführer hatte zwischen September 2019 und Juni 2020 an vier Verkehrsblockaden in Lausanne teilgenommen. Für diese Demonstrationen war kein Bewilligungsgesuch eingereicht worden. (Urteil 6B_655/2022) (el)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines abgewiesenen Asylsuchenden gutgeheissen, der die Bedingungen seiner Ausschaffungshaft beanstandet hatte. Der Mann wurde in der Strafanstalt Realta GR festgehalten, obwohl er seine Strafe bereits abgesessen hatte. Er muss nun freigelassen werden, wenn die Bündner Behörden ihn nicht innerhalb von fünf Tagen in einer Einrichtung für Administrativhaft unterbringen. (Urteil 2C_662/2022)
Abstract
BGer – Ein junger Straftäter bekommt keine Entschädigung für seine Freiheitsstrafe. Diese dauerte über ein Jahr länger, als sie die Berner Justiz verhängt hatte. Das Bundesgericht ist der Ansicht, dass die Aufenthalte in Haft aufgrund seines Verhaltens gerechtfertigt waren. (Urteil 6B_273/2021)
Abstract
BGer – Weil ein Wirtschaftsanwalt im Zusammenhang mit dem Verfahren rund um den ehemaligen Raiffeisen-CEO Pierin Vincenz schuldig gesprochen wurde, wird er nun definitiv aus dem Zürcher Anwaltsregister gestrichen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes abgelehnt. (Urteil 2C_1039/2021)
Abstract
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat eine Untersuchung gegen ein schweizerisches Pharmaunternehmen eröffnet. Dieses hat möglicherweise ein Patent auf unzulässige Weise eingesetzt, um sich vor Konkurrenz zu schützen.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. September 2022 das Visumerleichterungsabkommen mit Russland vollständig suspendiert. So kommt für russische Staatsangehörige wieder das ordentliche Visaverfahren zur Anwendung. Der Bundesrat fällt damit den gleichen Entscheid wie die Europäische Union und trägt so zu einer europaweit einheitlichen Visapolitik bei.
Abstract
Sogenannte Zweistoffanlagen sollen aufgrund der angespannten Versorgungslage mit Öl statt mit Gas betrieben werden. Beim Einsatz von Öl entstehen jedoch im Vergleich zu Gas mehr Stickoxide und höhere CO2-Emissionen. Um den Umstieg zu erleichtern, hat der Bundesrat am 16. September 2022 in der Luftreinhalte-Verordnung und in der CO2-Verordnung befristete Erleichterungen für Zweistoffanlagen erlassen.
Abstract
Die Zusammenstellung beinhaltet alle laufenden Vernehmlassungen der Bundeskanzlei, der Departemente EDA, EDI, EJPD, VBS, EFD, UVEK, WBF und der Parlamentarischen Kommissionen im September 2022. Die einzelnen Vernehmlassungen sowie die dazugehörigen Unterlagen können via Links direkt abgerufen werden.
Jusletter