Aktualisierung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 10. Oktober 2022 eine Aktualisierung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen verabschiedet. Die Anpassung berücksichtigt Veränderungen in den Gemeindestrukturen. Die aktualisierte Verordnung tritt auf den 1. Januar 2023 in Kraft.
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