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Liebe Leser*innen

Im sozialversicherungsrechtlichen Verwaltungsverfahren müssen die IV-Stellen und die UVG-Versicherer den Sachverhalt von Amtes wegen abklären. Roger Peter erörtert die Frage, ob sie dies jeweils alleine in ihrem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren tun müssen, oder ob sie die versicherte Person – auch gegen deren Willen – gemeinsam einer trägerübergreifenden medizinischen Begutachtung unterziehen dürfen.

Gegenwärtig bestehen technische, rechtliche und gesellschaftliche Hindernisse, die den Zugang zu Daten sowie deren Nutzung erschweren. Das ist namentlich bei Gesundheitskrisen ein Problem, wie die Covid-19-Pandemie gezeigt hat. In ihrem Call for Action zeigen Florent Thouvenin, Jacques de Werra, Yaniv Benhamou, Abraham Bernstein, Felix Gille, Diego Kuonen, Christian Lovis, Stephanie Volz und Viktor von Wyl auf, wie diese Hindernisse überwunden werden können, und schlagen neue Governance Mechanismen für die Datennutzung in Gesundheitskrisen vor.

Für Menschen mit Behinderungen, die studieren oder eine anderweitige Ausbildung absolvieren, können Prüfungen unüberwindbare Herausforderungen darstellen. Tarek Patwari analysiert in diesem Zusammenhang die verfassungsrechtlichen Garantien der Gleichbehandlung und des Diskriminierungsverbots.

Wir wünschen eine lehrreiche und interessante Lektüre sowie einen guten Wochenstart!

Editions Weblaw

In eigener Sache:

Wissenschaftliche Beiträge
Roger Peter
Abstract

Dürfen die IV-Stelle und der UVG-Versicherer im Verwaltungsverfahren die versicherte Person gegen deren Willen gemeinsam begutachten? Muss die versicherte Person eine solche intersystemische bzw. sozialversicherungsträgerübergreifende Begutachtung rechtlich erdulden? Der Beitrag nimmt zu diesen und weiteren Fragen Stellung.

Beiträge
Stephanie Volz
Viktor von Wyl
Florent Thouvenin
Jacques de Werra
Yaniv Benhamou
Abraham Bernstein
Felix Gille
Diego Kuonen
Christian Lovis
Abstract

Die Covid 19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig der Zugang zu Daten ist, um sicherzustellen, dass Behörden im Krisenfall fundierte Entscheidungen treffen können. Derzeit lassen sich jedoch drei Formen von Hindernissen identifizieren, die den Zugang und die Nutzung von Daten verhindern: (i) technische Hindernisse, insbesondere das Fehlen einheitlicher Datenformate und Semantiken; (ii) rechtliche Hindernisse, insbesondere der Datenschutz, der die Nutzung personenbezogener Daten einschränkt; und (iii) gesellschaftliche Hindernisse, insbesondere die fehlende Datenkompetenz und Vertrauen. Dieser «Call for Action» zeigt Wege zur Überwindung der bestehenden Hindernisse und schlägt neue Governance-Mechanismen vor, für den Zugang zu und die Nutzung von Daten in Gesundheitskrisen.

Tarek Patwari
Abstract

Ein erheblicher Teil der Schweizer Bevölkerung ist von einer Behinderung betroffen, welche in allen Lebensphasen auftreten kann. Wenn Menschen mit Behinderungen studieren oder eine Ausbildung machen möchten, sind sie unweigerlich mit der Frage der Prüfungen konfrontiert. Diese können unüberwindbare Hindernisse darstellen, wenn die jeweiligen Unterschiede nicht berücksichtigt werden. Der vorliegende Beitrag stellt die verfassungsrechtlichen Garantien der Gleichbehandlung und des Diskriminierungsverbots vor und analysiert ihre Konkretisierung im Zusammenhang mit Behinderung und Prüfungen. Auch werden einige verfahrensrechtliche Aspekte beleuchtet. (xf)

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Jurius
Abstract

ECHR – In the Grand Chamber's judgment in the case of Beeler v. Switzerland the European Court of Human Rights held, by a majority (12 votes to 5), that there had been a violation of Article 14 (prohibition of discrimination) read in conjunction with Article 8 (right to respect for private and family life) of the European Convention on Human Rights. (Case no. 78630/12)

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Der Vertrag zum Aktienverkauf des kroatischen Mineralöl-Konzerns INA an das ungarische Gas- und Öl-Unternehmen MOL wird nicht aufgehoben. INA bleibt damit unter der Kontrolle von MOL. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde Kroatiens zu einem diesbezüglichen Schiedsgerichtsurteil abgewiesen. (Urteil 4A_69/2022)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde Russlands gegen ein Schiedsgerichtsurteil vom Juli 2021 im Fall Yukos Capital abgewiesen. Die Russische Föderation ist nun verpflichtet, dem Unternehmen 2,63 Milliarden US-Dollar zu zahlen. Es handelt sich um einen Anteil von Krediten, die Yukos Capital der Yukos Oil-Holding vor deren Insolvenz im Jahr 2006 gewährte. (Urteil 4A_492/2021)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die lebenslängliche Freiheitsstrafe für einen heute 46-jährigen Albaner bestätigt, der 2017 in Basel gemeinsam mit einem Landsmann einen Doppelmord beging. Lediglich in einem Punkt haben die Bundesrichter die Beschwerde des Mannes gutgeheissen, was jedoch keinen Einfluss auf die Strafe hat. (Urteil 6B_665/2022)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat eine teilbedingte Freiheitsstrafe für einen Mann bestätigt, der einen Covid-Kredit in der Höhe von 95’000 Franken ertrügte. Damit zahlte er vorwiegend private Schulden zurück, die er bei Dritten hatte. (Urteil 6B_295/2022)

Jurius
Abstract

BGer – Das Walliser Parlament ist vom Bundesgericht wegen einer Rechtsverweigerung gerügt worden. Es wollte nicht über ein Ausstandsgesuch gegen den kantonalen Datenschutzbeauftragten entscheiden, sondern einfach das Ende von dessen Amtszeit abwarten. (Urteil 1C_245/2022)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Abstract

BStGer – Die Bundesanwaltschaft hat ihre Anklageschrift gegen den Täter des islamistisch motivierten Tötungsdelikts in Morges VD vom September 2020 vervollständigt. Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hatte mehrere Punkte bemängelt. (Beschluss SK.2022.23)

Jurius
Abstract

BStGer – Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat einen YB-Fan freigesprochen, der im August 2020 einen verbotenen Pyro-Gegenstand zündete und sich damit schwer an der Hand verletzte. Laut Gericht handelte der heute 36-Jährige in der irrigen Annahme, eine Handlichtfackel anzuzünden. (Urteil CA.2021.25)

Jurius
Abstract

BStGer – Der 2012 wegen Förderung der Herstellung von Atomwaffen verurteilte Urs Tinner muss die Kosten für seinen amtlichen Verteidiger von 96’000 Franken an den Bund zurückerstatten. Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hat ein entsprechendes Gesuch der Bundesanwaltschaft gutgeheissen. (Beschluss SK.2022.25)

Jurius
Abstract

BStGer – Das Bundesstrafgericht verhängt eine bedingte Geldstrafe gegen einen der Anführer der Liberation Tigers of Tamil Eelam in der Schweiz. Der heute 58-jährige Mann wird der wiederholten Urkundenfälschung für schuldig befunden, weil er Bankformulare gefälscht hat. (Urteil SK.2019.73) (el)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 die Teilrevision der Lufttransportverordnung verabschiedet. Sie dient dazu, die Sicherheit beim Transport von gefährlichen Gütern zu erhöhen, indem die Aufsicht über Unternehmen und die Ausbildung der Personen, die Gefahrgut befördern, verbessert werden. Angepasst werden zudem die Haftungshöchstbeträge bei der Entschädigung für Gepäck, Güter und Reisende. Die Änderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft.

Jurius
Abstract

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 10. Oktober 2022 eine Aktualisierung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen verabschiedet. Die Anpassung berücksichtigt Veränderungen in den Gemeindestrukturen. Die aktualisierte Verordnung tritt auf den 1. Januar 2023 in Kraft.

Jurius
Abstract

Seit 2011 wird auf hohen Lohnbestandteilen ein sogenanntes Solidaritätsprozent als Beitrag zur Entschuldung der Arbeitslosenversicherung erhoben. Die finanzielle Situation der Arbeitslosenversicherung sollte sich per Ende 2022 soweit erholt haben, dass das Solidaritätsprozent ab 2023 automatisch per Gesetz wegfällt. Dies trägt im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld zur Entlastung der Unternehmungen bei.

Jurius
Abstract

Das Schweizer Lebensmittelrecht wird regelmässig aktualisiert. Ziel ist es, einen wirksamen Gesundheits- und Täuschungsschutz in der Schweiz sicherzustellen, der dem Niveau der Nachbarländer entspricht. Damit soll namentlich allfälligen Handelshemmnissen vorgebeugt werden. Die entsprechenden technischen Anpassungen von fünf lebensmittelrechtlichen Verordnungen treten per 15. Oktober 2022 respektive per 1. November 2022 in Kraft.

Vernehmlassungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Zusammenstellung beinhaltet alle laufenden Vernehmlassungen der Bundeskanzlei, der Departemente EDA, EDI, EJPD, VBS, EFD, UVEK, WBF und der Parlamentarischen Kommissionen im Oktober 2022. Die einzelnen Vernehmlassungen sowie die dazugehörigen Unterlagen können via Links direkt abgerufen werden.